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Jugendsozialarbeit

Grundlage der Förderung

Nr. 2.7 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes


Zweck der Förderung

Zuwendungen können gewährt werden, um bedarfsgerechte zielgruppenspezifische Angebote der Jugendsozialarbeit im Land zu unterstützen, innovative Handlungsansätze zu erproben, regionale oder überregionale Kooperationsstrukturen weiter zu entwickeln.

Gefördert werden können Maßnahmen mit folgenden konzeptionellen Ausrichtungen.

- Maßnahmen der Jugendberufshilfe

- Zielgruppenspezifische, sozialpädagogische Maßnahmen und Integrationsmaßnahmen für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen


Höhe der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen freier Träger mit bis zu 60 v. H. und öffentlicher Träger mit bis zu 30 v. H. der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Die Zuwendung wird in der Regel höchstens für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.


Dokumente für die Antragstellung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan

Anlage Zeichnungsberechtigung

Unterlagen für die Förderung von Personalstellen

Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens

Mittelanforderung

Verwendungsnachweis

Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen - einfacher Verwendungsnachweis (wenn zugelassen)

Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen - vollständiger Verwendungsnachweis

Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben - einfacher Verwendungsnachweis (wenn zugelassen)

Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben - vollständiger Verwendungsnachweis

 

Kontakt

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

Kontaktdaten für die Förderbereiche