Jugendsozialarbeit
Grundlage der Förderung
Zweck der Förderung
Zuwendungen können gewährt werden, um bedarfsgerechte zielgruppenspezifische Angebote der Jugendsozialarbeit im Land zu unterstützen, innovative Handlungsansätze zu erproben, regionale oder überregionale Kooperationsstrukturen weiter zu entwickeln.
Gefördert werden können Maßnahmen mit folgenden konzeptionellen Ausrichtungen.
- Maßnahmen der Jugendberufshilfe
- Zielgruppenspezifische, sozialpädagogische Maßnahmen und Integrationsmaßnahmen für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen
Höhe der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen freier Träger mit bis zu 60 v. H. und öffentlicher Träger mit bis zu 30 v. H. der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Die Zuwendung wird in der Regel höchstens für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.
Dokumente für die Antragstellung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan
Unterlagen für die Förderung von Personalstellen
Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens
Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen - einfacher Verwendungsnachweis (wenn zugelassen)
Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen - vollständiger Verwendungsnachweis
Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben - einfacher Verwendungsnachweis (wenn zugelassen)
Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben - vollständiger Verwendungsnachweis
Kontakt
Tel.: +49 345 514 1879