Umsetzung eines Jahresprogramms von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Jugendarbeit und der Ausbildung von Jugendleitenden (juleica)
Grundlage der Förderung
Zweck der Förderung
Umsetzung eines Jahresprogramms von Maßnahmen
- der außerschulischen Jugendbildung für junge Menschen bis 27 Jahre (in angemessenem Umfang auch über die Altersgrenze hinaus)
- der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit und
- Ausbildung von Jugendleitern (juleica)
Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird in der Form eines Festbetrages zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, bezogen auf das Jahresprogramm, gewährt. Der Festbetrag beträgt 20 Euro je Teilnehmendentag bei Tagesveranstaltungen. Bei Mehrtagesveranstaltungen beträgt der Festbetrag 40 Euro je Teilnehmendentag, sofern Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung anfallen und diese vom Zuwendungsempfangenden getragen werden.
Dokumente für die Antragstellung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan
Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens
Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens
Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens im Jahr 2024 (aufgrund der Richtlinienänderung)
Anlage 1 VN - Inhaltliche Maßnahmenübersicht Jahresbildungsprogramm
Anlage 2 VN - Finanzielle Maßnahmenübersicht Jahresbildungsprogramm
Anlage 3 VN - Statistik Jahresbildungsprogramm
Kontakt
Tel: +49 345 514 1633