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Umsetzung eines Jahresprogramms von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Jugendarbeit und der Ausbildung von Jugendleitenden (juleica)


Grundlage der Förderung

Nr. 2.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes


Zweck der Förderung

Umsetzung eines Jahresprogramms von Maßnahmen

  1. der außerschulischen Jugendbildung für junge Menschen bis 27 Jahre (in angemessenem Umfang auch über die Altersgrenze hinaus)
  2. der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit und
  3. Ausbildung von Jugendleitern (juleica)


Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird in der Form eines Festbetrages zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, bezogen auf das Jahresprogramm, gewährt. Der Festbetrag beträgt 20 Euro je Teilnehmendentag bei Tagesveranstaltungen. Bei Mehrtagesveranstaltungen beträgt der Festbetrag 40 Euro je Teilnehmendentag, sofern Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung anfallen und diese vom Zuwendungsempfangenden getragen werden.


Dokumente für die Antragstellung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan

Anlage Maßnahmebeschreibungen 

Anlage Maßnahmenübersicht

Anlage Zeichnungsberechtigung

Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens

Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens

Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens im Jahr 2024 (aufgrund der Richtlinienänderung) 

Mittelanforderung

Teilnehmerübersicht

Verwendungsnachweis (VN)

Anlage 1 VN - Inhaltliche Maßnahmenübersicht Jahresbildungsprogramm

Anlage 2 VN - Finanzielle Maßnahmenübersicht Jahresbildungsprogramm

Anlage 3 VN - Statistik Jahresbildungsprogramm

 

 

Kontakt

Tel:  +49 345 514 1633

 

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

Kontaktdaten für die Förderbereiche