Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Grundlage der Förderung
Zweck der Förderung
Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sollen die persönliche Begegnung junger Menschen aus oder in verschiedenen Ländern, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten, den Erfahrungsaustausch von Fachkräften sowie die Zusammenarbeit der Träger der Jugendhilfe über Grenzen hinweg ermöglichen. Die jungen Menschen sollen durch diese Erfahrungen die Situation im eigenen Land und im Ausland besser einschätzen lernen sowie Toleranz und Verständnis gegenüber dem Fremden entwickeln können. Der Erwerb interkultureller Kompetenz ist dabei ebenso Ziel wie die umfassende Bildung der Persönlichkeit des jungen Menschen.
Gefördert werden können:
a) bilaterale Begegnungen zwischen Jugendgruppen aus Deutschland und aus dem Ausland,
b) multilaterale Jugendbegegnungen,
c) Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdienste, Workcamps sowie Seminare und andere Veranstaltungen mit einem gemeinsamen Arbeitsprogramm,
d) internationale Maßnahmen mit ehrenamtlichen, haupt- und nebenberuflichen Fachkräften der Jugendarbeit; als Fachkraft gilt, wer über einen Qualifizierungsnachweis für die Tätigkeit
in der Jugendarbeit verfügt.
Nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen im Ausland ohne Partnerorganisation oder mit überwiegend jugendhilfefremdem Charakter (zum Beispiel Wettkämpfe, Konzertreisen) oder touristischer Ausrichtung.
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Förderbeträge bestimmen sich nach den jeweils geltenden Förderbeträgen der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Dokumente für die Antrtagstellung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan
Anlage Kurzbeschreibung der Maßnahme
Anlage Berechnung der Zuwendungshöhe
Dokumente für die Umsetzung des Zuwendungsverfahrens
Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens
Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens im Jahr 2024 (aufgrund der Richtlinienänderung)
Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen - einfacher Verwendungsnachweis
Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben - einfacher Verwendungsnachweis
Kontakt
Tel: +49 345 514 2093