Förderung von Beratungsangeboten für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle
Förderfähig sind Maßnahmen die in Sachsen-Anhalt stattfinden und im Landesinteresse sind. Für die Förderung darf kein anderes Förderprogramm des Landes in Frage kommen. Infrage kommen Projekte mit den Projektschwerpunkten: Präventionsangebote in Beratungs- und Antidiskriminierungsarbeit und Maßnahmen zur Förderung von Akzeptanz von LSBTTI. Außerdem müssen sich die Projekte in die Ziele des Landes für LSBTTI-Politik einreihen, wie sie sich aus dem „Aktionsprogramm für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Trans- und Intersexuellen (LSBTTI) in Sachsen-Anhalt“ ergeben (Sensibilisierung und Aufklärung zum Thema geschlechtlich-sexuelle Vielfalt, Erhöhung der Sichtbarkeit von LSBTTI in der Öffentlichkeit, Zeichen gegen Gewalt und Diskriminierung).
Formulare und Formblätter
Förderung LSBTTI
5.0 500 Antrag auf Förderung von Beratungsangeboten LSBTI
5.0 501 Anlage 1 Ausgaben- u. Finanzierungsplan LSBTI
5.0 502 Anlage 2 Begründung der Ausgaben LSBTI
5.0 503 Anlage 3 Projektbeschreibung LSBTI
5.0 504 Anlage 4 Zeichnungsberechtigung LSBTI
Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen - einfacher Verwendungsnachweis (wenn zugelassen)
Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen - vollständiger Verwendungsnachweis
Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben - einfacher Verwendungsnachweis (wenn zugelassen)
Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben - vollständiger Verwendungsnachweis
Kontakt
Tel.: +49 345 514 1879