Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Aktuelle Erreichbarkeiten und Ansprechpartner:
Akademische ausländische Gesundheitsberufe:
Frau Göhring (zentrale Ansprechpartnerin)
Staatsprüfungen:
Frau Denecke
+49 345 514 3265
E-Mail
Frau Zachow
+49 345 514 3266
E-Mail
Frau Schönian
+49 345 514 3264
E-Mail
Frau Kunkel
+49 345 514 3263
E-Mail
Frau Kurz
+49 345 514 3050
E-Mail
Frau Döring
+49 345 514 3312
E-Mail
Frau Mann
+49 345 514 3278
E-Mail
Nichtakademische Gesundheitsberufe:
Frau Lorenz (nur ausländische Berufsabschlüsse)
+49 345 514 3067
E-Mail
Frau Hübenthal
+49 345 514 3274
E-Mail
Frau Küchenhoff
+49 345 514 3275
E-Mail
Pflegeberufegesetz:
Frau Baumgärtner
+49 345 514-3337
E-Mail
Frau Hinrichs
+49 345 514-3340
E-Mail
Frau Kitschke
+49 345 514-3045
E-Mail
Marion Roscher

Referatsleiterin
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
E-Mail
Aktuelles und Sprechzeiten
Durchführung der Kenntnis- bzw. Eignungsprüfungen für Ärzte
In Anbetracht der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie weist das Landesprüfungsamt auf das angepasste Hygienekonzept in den Räumen des Dorothea-Erxleben-Lernzentrum Halle hin, damit weiterhin die Kenntnis- bzw. Eignungsprüfungen stattfinden können:
Vor Ort gilt ein 2G+-Konzept, d.h. nur doppelt geimpfte Prüflinge, Prüfer, Prüfungsaufsicht und Simulationspersonen dürfen an der Prüfung teilnehmen. Zusätzlich gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Tests für Prüfer, Prüflinge und Simulationspersonen werden vor Ort angeboten, ebenso FFP2-Masken. Ferner werden auch Tests aus einem Testzentrum und eigene FFP2-Masken akzeptiert. Ein PCR Test darf nicht älter als 48 Stunden und ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. Das Testergebnis und der Impfnachweis ist entsprechend vorzuweisen (z.B. ausgedruckt oder digital).
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine persönlichen Sprechzeiten stattfinden.
Neue Sprechzeiten des Referates ab 01.07.2022 (telefonisch):
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Leistungen und Aufgaben
- Erteilung von Approbationen
für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - Erteilung von Berufserlaubnissen
für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - Certificate of Good Standing
- Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
für Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Krankenpflegehelfer, Hebammen/Entbindungspfleger, Pharmazeutisch-technische Assistenten, Operationstechnische Assistenten, Diätassistenten, Logopäden, Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister, MTA-Labor, MTA-Radiologie, MTA-Funktionsdiagnostik, Veterinär-MTA, Orthopisten, Ergotherapeuten, Podologen, Altenpfleger, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter - Erteilung der staatlichen Anerkennung
für Sozialarbeiter und/oder Sozialpädagogen - Durchführung von staatlichen Prüfungen
für Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Krankenpflegehelfer, Hebammen/Entbindungspfleger, Operationstechnische Assistenten, Rettungsassistenten, Rettungssanitäter, Notfallsanitäter, Podologen, MTA-Labor, MTA-Radiologie, MTA-Funktionsdiagnostik, Veterinär-MTA, Physiotherapeuten, Logopäden und Altenpfleger - Staatsprüfungen Gesundheitsberufe-
Organisation, Zulassung und Durchführung
für Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologische Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Lebensmittelchemie - Heilpraktikerangelegenheiten / Anerkennung von Ausbildungsstätten
für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - Aufsicht über staatlich anerkannte Schulen und Ausbildungsstätten für Gesundheitsberufe
- Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann
Zuständige Behörde für die Träger der praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist das Landesverwaltungsamt. Sie ist für die Anerkennung und Überwachung der Träger der praktischen Ausbildung zuständig. - Antrag auf Anerkennung der zum Stichtag 31.12.2019 ausgeübten Tätigkeit als praxisanleitende Person in der Hebammenausbildung
- Antrag auf Anerkennung der zum Stichtag 31.12.2022 ausgeübten Tätigkeit als praxisanleitende Person in der Ausbildung für technische Assistenten in der Medizin