Medizin
Aktuelle Meldungen zu den Staatsprüfungen
M3 Plan - Prüfer und Prüflinge
Bekanntmachungen:
Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Frühjahr 2025:
Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Frühjahr 2025:
Meldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Frühjahr 2025:
Prüfungsanmeldungen
Hinweise zum Verfahren:
Zu den Prüfungen müssen die Anträge bis spätestens 10. Januar bzw. 10. Juni eines jeden Jahres beim
Landesverwaltungsamt
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
gestellt werden.
Die Prüfungsanmeldungen zu den staatlichen Prüfungen für die Staatsexamen können ab sofort online unter dem nachstehenden Link erfolgen:
Bereits in Papierform eingereichte Anträge behalten ihre Gültigkeit, eine nochmalige online-Anmeldung ist nicht nötig! Eine herkömmliche Anmeldung in Papierform ist weiterhin möglich.
Hinweis zur online-Anmeldung:
Das Serviceportal des Landes Sachsen-Anhalt, worüber auch unsere online-Anmeldungen erfolgen, läuft demnächst (wahrscheinlich Ende Mai) aus. Hintergrund ist, dass der Bund den Ländern eine sog. Bundes-ID angeboten hat, die Sachsen-Anhalt nun anwendet. Leider ist dies mit negativen Auswirkungen für unsere online-Anmeldungen verbunden: So gibt es nach Ihrer Anmeldung zur M1-, M2- oder M3-Prüfung keine automatische Eingangsbestätigung mehr. Ihre Anmeldungen liegen uns jedoch vollumfänglich vor, es geht nichts verloren!
Einzureichende Unterlagen bei Antragstellung
1. Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einschließlich der Anlage zum Prüfungsantrag
- Meldebeleg für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde
- der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid)
- Nachweis über das bisherige Studium der Medizin (alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. eine aktuelle Studienzeit-/Studienverlaufsbescheinigung)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe – 9 Stunden
- Nachweis über die Ableistung des dreimonatigen Krankenpflegedienst
- die Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen (entfällt bei Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung)
2. Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Meldebeleg für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde (sofern diese dem LPA nicht schon vorliegen)
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid)
- Nachweis über das bisherige Studium der Medizin (alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. eine aktuelle Studienzeit-/Studienverlaufsbescheinigung)
- die Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen einschließlich der Leistungsnachweise nach § 27 Absatz 1 bis 4 ÄAppO (entfällt bei Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung)
- das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (sofern der Erste Abschnitt nicht in Sachsen-Anhalt abgelegt worden ist)
- Nachweise über die Ableistung der Famulatur
3. Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Meldebeleg für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde (sofern diese dem LPA nicht schon vorliegen)
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid)
- Nachweis über das bisherige Studium der Medizin (alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. eine aktuelle Studienzeit-/Studienverlaufsbescheinigung)
- das Zeugnis über das Bestehen des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (sofern der Erste und Zweite Abschnitt nicht in Sachsen-Anhalt abgelegt worden sind)
- Nachweise über die Ableistung des Praktischen Jahres
Hinweis: Für Prüfungsanmeldungen werden keine Eingangsbestätigungen versandt! Bei Bedarf bitte eine adressierte Antwortkarte beilegen!
Formulare und Merkblätter
Merkblatt zur Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Antrag - auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Meldebeleg - für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Antrag - auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Meldebeleg - für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Antrag - auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Meldebeleg - für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Erste Hilfe
- Antrag auf Anrechnung von Erster Hilfe und Krankenpflegedienst
- Merkblatt - über die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht barrierefrei)
Krankenpflegedienst
- Antrag auf Anrechnung von Erster Hilfe und Krankenpflegedienst
- Merkblatt - über den Krankenpflegedienst (nicht barrierefrei)
- Zeugnis - über den Krankenpflegedienst (nicht barrierefrei)
- Zeugnis - über den Krankenpflegedienst im Ausland - englisch (nicht barrierefrei)
Famulatur
- Antrag auf Überprüfung der Famulaturen
- Merkblatt - über die Famulatur (nicht barrierefrei)
- Zeugnis - über die Tätigkeit als Famulus (nicht barrierefrei)
- Zeugnis - über die Tätigkeit als Famulus im Ausland - englisch (nicht barrierefrei)
Praktisches Jahr
- Merkblatt - über das Praktische Jahr (nicht barrierefrei)
- Bescheinigung - über das Praktische Jahr (nicht barrierefrei)
- Bescheinigung - über das Praktische Jahr im Ausland - englisch (nicht barrierefrei)
- Äquivalenzbescheinigung - englisch (nicht barrierefrei)
Link:
Anrechnung von Studienleistungen
- Einleitung: Nach § 12 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) können die Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums bzw. Zeiten eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums oder verwandten Studiums, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist, angerechnet werden. Das Landesprüfungsamt Sachsen-Anhalt ist zuständig, wenn Sie für das Studium der Medizin an einer Medizinischen Fakultät in Sachsen-Anhalt eingeschrieben oder zugelassen sind bzw. wenn Sie in Sachsen-Anhalt geboren wurden. Sollten Sie eine Einschreibung oder Zulassung für das Medizinstudium bei einer Universität im Inland noch nicht erlangt haben, ist das LPA des Bundeslandes zuständig, in dem Sie geboren sind. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, so ist das LPA des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.
Die Anrechnung bzw. Anerkennung setzt die Gleichwertigkeit der erbrachten Leistungen voraus. Die Gleichwertigkeit verwandter Studien im Inland absolvierter Praktika, Kurse und Seminare ist durch Bescheinigungen (sog. Äquivalenzbescheinigungen) der für die Medizinerlehrveranstaltungen jeweils zuständigen Hochschullehrer/innen nachzuweisen.
Die Äquivalenz kann auch auf den Folgeseiten des jeweiligen Antrages bescheinigt werden (Erster Abschnitt S. 2-3, Zweiter Abschnitt S. 2-5).
- Merkblatt
- Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen zum Ersten Abschnitt
- Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen zum Zweiten Abschnitt
Sonstige Formulare
- Antrag - auf Rücknahme (nicht barrierefrei)
- Vordruck ärztliches Attest
- Approbation
- Merkblatt - zur Approbation
- Hinweisblatt für den Rücktritt von der Prüfung einschl. Säumnisfolgen