Pharmazie
Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:
- ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität;
- eine Famulatur von acht Wochen;
- eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten;
- die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.
Die Prüfungsabschnitte der Pharmazeutischen Prüfung werden abgelegt:
- der Erste Abschnitt nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren,
- der Zweite Abschnitt nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren,
- der Dritte Abschnitt nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach Ableistung der sich daran anschließenden praktischen Ausbildung von zwölf Monaten.
Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt vier Jahre.
Hinweise zum Verfahren
Zu den Prüfungen müssen Anträge bis spätestens 10. Januar bzw. 10. Juni eines jeden Jahres beim
Landesverwaltungsamt
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
gestellt werden.
Der Antrag auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung muss dem Landesprüfungsamt bis zu dem ihm jeweils bekannt gegebenen Termin zugegangen sein.
Die Prüfungsanmeldungen zu den staatlichen Prüfungen für die Staatsexamen können ab sofort online unter dem nachstehenden Link erfolgen:
Bereits in Papierform eingereichte Anträge behalten ihre Gültigkeit, eine nochmalige online-Anmeldung ist nicht nötig! Eine herkömmliche Anmeldung in Papierform ist weiterhin möglich.
Rechtsgrundlage
Formulare und Merkblätter
Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Merkblatt - über den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (nicht barrierefrei)
- Antrag - auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (nicht barrierefrei)
- Merkblatt - über die Famulatur (nicht barrierefrei)
- Bescheinigung über die Famulatur (nicht barrierefrei)
- Bescheinigung über die Famulatur im Ausland - englisch (nicht barrierefrei)
- Merkblatt zu Übersetzungen und Beglaubigungen von Urkunden (nicht barrierefrei)
Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Merkblatt - über den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (nicht barrierefrei)
- Antrag - auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (nicht barrierefrei)
Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Merkblatt - über den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (nicht barrierefrei)
- Antrag - auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (nicht barrierefrei)
- Merkblatt - über die praktische Ausbildung (nicht barrierefrei)
- Hinweise - zur Bescheinigung über die praktische Ausbildung (nicht barrierefrei)
- Bescheinigung - über die praktische Ausbildung (nicht barrierefrei)
- Bescheinigung - über die vorläufige praktische Ausbildung (nicht barrierefrei)
- Merkblatt - über die praktische Ausbildung im Ausland / Anrechnung (nicht barrierefrei)
- Bescheinigung - über die praktische Ausbildung im Ausland - englisch (nicht barrierefrei)
Sonstige Formulare
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