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Pharmazie

Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:

  1. ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität;
  2. eine Famulatur von acht Wochen;
  3. eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten;
  4. die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.

Die Prüfungsabschnitte der Pharmazeutischen Prüfung werden abgelegt:

  1. der Erste Abschnitt nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren,
  2. der Zweite Abschnitt nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren,
  3. der Dritte Abschnitt nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach Ableistung der sich daran anschließenden praktischen Ausbildung von zwölf Monaten.

Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt vier Jahre.

Inhaltsverzeichnis

Hinweise zum Verfahren

Zu den Prüfungen müssen Anträge bis spätestens 10. Januar bzw. 10. Juni eines jeden Jahres beim

Landesverwaltungsamt
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

gestellt werden.

Der Antrag auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung muss dem Landesprüfungsamt bis zu dem ihm jeweils bekannt gegebenen Termin zugegangen sein.

Die Prüfungsanmeldungen zu den staatlichen Prüfungen für die Staatsexamen können ab sofort online unter dem nachstehenden Link erfolgen:

Anmeldung

Bereits in Papierform eingereichte Anträge behalten ihre Gültigkeit, eine nochmalige online-Anmeldung ist nicht nötig! Eine herkömmliche Anmeldung in Papierform ist weiterhin möglich.
 

Rechtsgrundlage

Formulare und Merkblätter

Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Sonstige Formulare

 

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Ansprechpartnerin

Stephanie Kunkel

Tel.: +49 345 514-3263
E-Mail