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Impressumsverstöße im Internet (Ordnungswidrigkeit)

Das Telemediengesetz (TMG) erlegte bestimmten Diensteanbietern im Internet Anbieterkennzeichnungspflichten auf. Diese dienen vor allem dem Verbraucherschutz.

Verbraucher sind mit Hilfe der Anbieterkennzeichnung in der Lage, Diensteanbieter auf ihre Seriosität zu überprüfen.

Das TMG trat am 14.05.2024 außer Kraft, und an seine Stelle getreten ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), welches insbesondere die RL 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates  vom 08.06.2000 umsetzt.

Welche Informationen müssen im Internet vorgehalten werden?

Gemäß Paragraf 5 Absatz 1 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste u.a. folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde.

Weitere Angaben sind in Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 4-8 DDG geregelt.

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt nach Paragraf 33 Absatz 2 Nr. 1 DDG, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Paragraf 5 Absatz 1 DDG eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden.

Hinweis

Für Impressumsverstöße in Druckmedien (Zeitschriften u.ä.) ist das Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten im Rahmen des Presserechts zuständig.

Ansprechpartnerin im Landesverwaltungsamt

Frau Goebel

Referat Wirtschaft

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 514-1526

Fax: +49 345 514-2557
E-Mail: impressum(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)