Staatliche Anerkennung im Fachbereich Sozialwesen
Allgemeines
Grundlage der staatlichen Anerkennung bildet das Sozialberufeanerkennungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SozBAnerkG LSA).
Folgende Abschlüsse genehmigter und akkreditierter Studiengänge können eine staatliche Anerkennung auf den Gebieten der Sozialarbeit und Sozialpädagogik sowie verwandten Gebieten erhalten:
- Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder Soziale Arbeit
- Hauptfach Erziehungswissenschaften mit einem Anteil von deutlich mehr als der Hälfte Sozialarbeit, Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik
- Kindheitspädagogik
- Kindheitswissenschaften
Staatliche Anerkennungen für in Sachsen-Anhalt erworbene Hochschulabschlüsse im Fachbereich Sozialwesen werden nach der Verordnung zur Ausübung des Sozialberufeanerkennungsgesetzes Sachsen-Anhalt (SozBAnerkGAVO LSA) vom 23. Dezember 2016 durch die Universitäten und Fachhochschulen im Land Sachsen-Anhalt selbst erteilt, NICHT durch das Landesprüfungsamt.
Weitere Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung von Abschlüssen aus einem anderen Bundesland:
- Glaubhaftmachung der Absicht, im Land Sachsen-Anhalt eine entsprechende berufliche Tätigkeit ausüben zu wollen
- Nachweis über begleitetes Berufspraktikum in Sachsen-Anhalt im Umfang von mind. 20 Wochen oder 30 Leistungspunkten
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf staatliche Anerkennung gestellt und ob bereits ein Bescheid erteilt wurde
Eine Berücksichtigung von Berufserfahrung bei der Prüfung der Voraussetzungen erfolgt nicht.
Erforderliche Unterlagen
im Ausland abgeschlossene Studien im Fachbereich Sozialwesen
- Antrag
- Checkliste
- Allgemeines Hinweisblatt - zu Beglaubigungen und Übersetzungen
- Nachweis B2-Sprachkurs "Deutsch" von einem anerkannten Sprachinstitut
- Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (erst auf Anforderung)
in anderen Bundesländern innerhalb von Deutschland abgeschlossene Studien im Fachbereich Sozialwesen:
- Antrag (formlos)
- Abschlussurkunde (Diplomurkunde, Bachelorurkunde o.Ä.)
- Abschlusszeugnis mit Modul- bzw. Notenübersicht zum Nachweis der belegten Fächer bzw. Schwerpunkte
- Nachweis begleitetes Praktikum in Sachsen-Anhalt im Umfang von mind. 20 Wochen oder 30 Leistungspunkten
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30a BZRG mit direktem Versand an das Landesverwaltungsamt, Geschäftsnummer: Referat 507.3; Verwendungszweck: beantragte Berufsbezeichnung