Binnenschifffahrt
Das Referat Verkehrswesen ist als für den Wasserverkehr zuständige Behörde des Landes Sachsen-Anhalt für die Umsetzung der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung sowie der wasserverkehrsrechtlichen Vorschriften der §§ 32 bis 34 des Wassergesetzes des Landes (WG LSA) zuständig. Die LSchiffHVO und die hierin für anwendbar erklärten Vorschriften des Bundes (bspw. die Verkehrsregeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung) gelten auf allen Gewässern in Sachsen-Anhalt, welche nicht Bundeswasserstraßen sind, und auf denen die Schifffahrt nach anderen Vorschriften zugelassen ist.
Dies sind:
(Stand 01.01.2024)
* Saale von der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen bis km 124,16 (Höhe Bad Dürrenberg)
* Unstrut von der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen bis zur Mündung in die Saale
* Arendsee
* Geiseltalsee (zur Nutzung freigegebener Bereich)
* Großer Goitzschesee
* Kühns Loch (einschließlich des Übergangs zum Pareyer Verbindungskanal)
* Niegripper Altkanal und Niegripper See und Durchstich vom Elbe-Havel-Kanal zum Niegripper See
* Tagebaurestloch Edderitz
* Gröbener See (teilweise)
Auf diesen Gewässern sind verschiedene Erlaubnisse oder Genehmigungen nach der LSchiffHVO erforderlich. Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung der Anträge (z.B. auf gewerbliches Befahren oder Ausnahmegenehmigungen) umfangreiche Prüfungen, teilweise Ortstermine und verschiedene Behördenbeteiligungen erforderlich sind, sodass auch eine längere Bearbeitungszeit von 6 Wochen oder mehr möglich ist. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen und setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung.
Allgemeiner Hinweis zur Befahrbarkeit der Gewässer und Befahrungsverboten
Die benannten Gewässer sind keine schiffbaren Gewässer i.S.d. § 32 Absatz 1 Satz 1 WG LSA. Das Vorhandensein geeigneter Tauchtiefen und Lichtraumprofile wird nicht garantiert. Insbesondere nach Hochwasserlagen ist bei der Befahrung von Gewässern mit Behinderungen, beispielsweise durch Treibgut und Verschlammung des Fahrbereichs, zu rechnen. Dies ist bei den nach § 1.04 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gebotenen Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Auf folgenden Gewässern wurde durch das Landesverwaltungsamt nach § 19 Absatz 4 LSchiffHVO eine Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer festgesetzt:
- Saale von der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen bis km 124,16 (Höhe Bad Dürrenberg) – 10 km/h
- Unstrut von der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen bis zur Mündung in die Saale – 7 km/h
- Niegripper Altkanal – 6 km/h
- Niegripper See und Durchstich vom Elbe-Havel-Kanal zum Niegripper See – 8 km/h
Daneben können auf anderen Gewässern im Zuge der Zulassung des Gemeingebrauchs Höchstgeschwindigkeiten durch die Wasserbehörde beim jeweiligen Landkreis / kreisfreien Stadt festgesetzt sein.
Das Befahren der Saale bei einem Wasserstand über 4 Meter am Pegel Naumburg/Grochlitz und das Befahren der Unstrut bei einem Wasserstand über 3,40 Meter am Pegel Laucha ist verboten.
Das Befahren der Schleuse Wendelstein ist momentan aufgrund von Reparatur- und Sanierungsarbeiten nicht gegeben. Ein Umtragen von kleineren Sportbooten sowie Kanus ist jederzeit möglich.
Das Befahren der Öblitzschleuse (Saale) ist ab Samstag, 21.09.2024 wieder möglich.
Achtung!
Das Befahren der Saaleschleusen Bad Dürrenberg, Herrenmühle, Brückenmühle und Beuditz sind aufgrund von erhöhten Sedimentablagerungen durch Motorboote zur Zeit nicht möglich.
Das Befahren mit Paddelbooten ist möglich.
Am Wehr Bad Kösen ist weiterhin erhöhte Vorsicht geboten. Bitte ganz rechts am Ufer fahren und die Warnschilder beachten.
Die aktuellen Pegelstände finden Sie hier.
Die Nutzung der Gewässer erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Informationen über die Betriebszeiten der Schleusen
Sperrung von Gewässern
Hinweise zu geplanten Sperrungen finden Sie hier.
Erreichbarkeit der Auskunfts- und Meldestelle
Die Auskunfts- und Meldestelle erreichen Sie telefonisch unter +49 345 514 1564 oder per E-Mail
Weitere Informationen
Erwerb eines Schiffsführerscheins
Kennzeichen für Kleinfahrzeuge
Zulassung der gewerblichen Schifffahrt
besondere Veranstaltungen nach § 22 LSchiffHVO (wird derzeit bearbeitet)
Sprechzeiten:
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Ihre Ansprechpartner im Bereich Binnenschifffahrt:
Frau Hintzen
Telefon: +49 345 514-1807
Frau Scheepers-Zenner
Telefon: +49 345 514-1429
Herr Haupt
Telefon: +49 345 514-1564
Frau Berger
Telefon: +49 345 514-1933
Frau Reinke
Telefon: +49 345 514-1570
oder per E-Mail
Gesetzliche Grundlagen
Durch die Landesschifffahrts- und Hafenordnung für anwendbar erklärtes Bundesrecht:
- Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- Binnenschiffsuntersuchungsordnung
- Binnenschiffspersonalverordnung
- Sportbootvermietungsverordnung
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
- Binnenschifffahrts-Kennzeichnungsverordnung für Kleinfahrzeuge
- Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen
- Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen