Menu
menu

Binnenschifffahrt

Das Referat Verkehrswesen ist als für den Wasserverkehr zuständige Behörde des Landes Sachsen-Anhalt für die Umsetzung der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung sowie der wasserverkehrsrechtlichen Vorschriften der §§ 32 bis 34 des Wassergesetzes des Landes (WG LSA) zuständig. Die LSchiffHVO und die hierin für anwendbar erklärten Vorschriften des Bundes (bspw. die Verkehrsregeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung) gelten auf allen Gewässern in Sachsen-Anhalt, welche nicht Bundeswasserstraßen sind, und auf denen die Schifffahrt nach anderen Vorschriften zugelassen ist. 

Dies sind:
(Stand 01.01.2024)
*    Saale von der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen bis km 124,16 (Höhe Bad Dürrenberg)
*    Unstrut von der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen bis zur Mündung in die Saale
*    Arendsee
*    Geiseltalsee (zur Nutzung freigegebener Bereich)
*    Großer Goitzschesee
*    Kühns Loch (einschließlich des Übergangs zum Pareyer Verbindungskanal)
*    Niegripper Altkanal und Niegripper See und Durchstich vom Elbe-Havel-Kanal zum Niegripper See
*    Tagebaurestloch Edderitz
*    Gröbener See (teilweise)

Auf diesen Gewässern sind verschiedene Erlaubnisse oder Genehmigungen nach der LSchiffHVO erforderlich. Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung der Anträge (z.B. auf gewerbliches Befahren oder Ausnahmegenehmigungen) umfangreiche Prüfungen, teilweise Ortstermine und verschiedene Behördenbeteiligungen erforderlich sind, sodass auch eine längere Bearbeitungszeit von 6 Wochen oder mehr möglich ist. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen und setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung.

 

Allgemeiner Hinweis zur Befahrbarkeit der Gewässer und Befahrungsverboten

Die benannten Gewässer sind keine schiffbaren Gewässer i.S.d. § 32 Absatz 1 Satz 1 WG LSA. Das Vorhandensein geeigneter Tauchtiefen und Lichtraumprofile wird nicht garantiert. Insbesondere nach Hochwasserlagen ist bei der Befahrung von Gewässern mit Behinderungen, beispielsweise durch Treibgut und Verschlammung des Fahrbereichs, zu rechnen. Dies ist bei den nach § 1.04 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gebotenen Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Auf folgenden Gewässern wurde durch das Landesverwaltungsamt nach § 19 Absatz 4 LSchiffHVO eine Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer festgesetzt:

  • Saale von der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen bis km 124,16 (Höhe Bad Dürrenberg) – 10 km/h
  • Unstrut von der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen bis zur Mündung in die Saale – 7 km/h
  • Niegripper Altkanal – 6 km/h
  • Niegripper See und Durchstich vom Elbe-Havel-Kanal zum Niegripper See – 8 km/h

Daneben können auf anderen Gewässern im Zuge der Zulassung des Gemeingebrauchs Höchstgeschwindigkeiten durch die Wasserbehörde beim jeweiligen Landkreis / kreisfreien Stadt festgesetzt sein.

Das Befahren der Saale bei einem Wasserstand über 4 Meter am Pegel Naumburg/Grochlitz und das Befahren der Unstrut bei einem Wasserstand über 3,40 Meter am Pegel Laucha ist verboten.

Das Befahren der Schleuse Wendelstein ist momentan aufgrund von Reparatur- und Sanierungsarbeiten nicht gegeben. Ein Umtragen von kleineren Sportbooten sowie Kanus ist jederzeit möglich.

Das Befahren der Öblitzschleuse (Saale) ist ab Samstag, 21.09.2024 wieder möglich.

Achtung!

Das Befahren der Saaleschleusen Bad Dürrenberg, Herrenmühle, Brückenmühle und Beuditz sind aufgrund von erhöhten Sedimentablagerungen durch Motorboote zur Zeit nicht möglich.

Das Befahren mit Paddelbooten ist möglich

Am Wehr Bad Kösen ist weiterhin erhöhte Vorsicht geboten. Bitte ganz rechts am Ufer fahren und die Warnschilder beachten.

Die aktuellen Pegelstände finden Sie hier.

 

Die Nutzung der Gewässer erfolgt stets auf eigene Gefahr.

Informationen über die Betriebszeiten der Schleusen

Sperrung von Gewässern

Hinweise zu geplanten Sperrungen finden Sie hier. 

 

Erreichbarkeit der Auskunfts- und Meldestelle

Die Auskunfts- und Meldestelle erreichen Sie telefonisch unter  +49 345 514 1564 oder per E-Mail 

 

Weitere Informationen

Erwerb eines Schiffsführerscheins

Kennzeichen für Kleinfahrzeuge

Zulassung der gewerblichen Schifffahrt

 besondere Veranstaltungen nach § 22 LSchiffHVO (wird derzeit bearbeitet)

Sprechzeiten:

Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

 

Ihre Ansprechpartner im Bereich Binnenschifffahrt:

Frau Hintzen

Telefon: +49 345 514-1807

 

Frau Scheepers-Zenner

Telefon: +49 345 514-1429

 

Herr Haupt

Telefon: +49 345 514-1564

 

Frau Berger

Telefon: +49 345 514-1933

 

Frau Reinke

Telefon: +49 345 514-1570

 

oder per E-Mail

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)