Erwerb eines Schiffsführerscheins
Der Schiffsführer in der gewerblichen Schifffahrt im Geltungsbereich der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung muss über ein entsprechendes Patent verfügen. Ein solches Patent kann nach der Binnenschifferpatentverordnung erworben werden. Dabei muss dieses Patent die Berechtigung zum Führen eines Fahrgastschiffes auf den Bundeswasserstraßen beinhalten.
Ein weiteres Patent wird durch das Land Sachsen-Anhalt selbst angeboten. Dieser Schiffsführerschein kann gemäß Paragraf 8 Absatz 3 der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung erworben werden.
Ansprechpartner:
Den Prüfungsausschuss für den Schiffsführerschein erreichen Sie unter
Landesverwaltungsamt
Referat Verkehrswesen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Fax: +49 345 514-1829
Vorsitzender des Prüfungsausschusses:
Herr Haupt
Telefon: +49 345 514-1564
E-Mail
Gesetzliche Grundlagen und weiterführende Informationen
Landesschifffahrts- und Hafenverordnung
Prüfungsordnung für den Erwerb des Schiffsführerscheins
Prüfungsumfang Prüfung Kategorie A (wird derzeit überarbeitet)
Prüfungsumfang Prüfung Kategorie B (wird derzeit überarbeitet)
Antrag auf Erwerb eines Schiffsführerscheins (nicht barrierefrei)
Formulare zum Download:
Antrag auf Abnahme einer Schiffsführerscheinprüfung (nicht barrierefrei)