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Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

Was wird gefördert?

  • Investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr,
  • Investive Maßnahmen für eine bessere Steuerung der Mobilitätsströme durch multimodale Knotenpunkte und digitale Lösungen,
  • Effiziente emissionsfreie Stadtlogistik,
  • Lieferungen auf der letzten Meile,
  • Mobilitätspläne und -konzepte

Förderrichtlinie

RdErl. des MID vom 01. Juni 2023 – 36.3-3-06511, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 25/2023 vom 17.7.2023, in Kraft getreten am 18.07.2023

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

Geändert mit Erl. des MID vom 1. August 2023 - 36.3-3-06511, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 42/2023 vom 27.11.2023, in Kraft getreten am 01.08.2023

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum_1.Änderung

Geändert mit Erl. des MID vom 1. März 2024 - 36.3-3-06511, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 29/2024 vom 05.08.2024, in Kraft getreten am 06.08.2024

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum_2.Änderung

Aktuelle Richtline_Lesefassung

Antragsberechtigte

  • Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auch im Verbund
  • Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Öffentliche und private Einrichtungen und Unternehmen einschließlich Eigenbetriebe
  • Öffentlich- rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
  • Verbände, Zweckverbände und Vereine
  • Gesellschaften der Kommunen

Fördervoraussetzungen, u.a.

  • Das Vorhaben befindet sich in einer Fördergebietskulisse gemäß § 14 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209), in der jeweils geltenden Fassung sowie ihr Pendlerraum,
  • Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung,
  • Die Maßnahmen dienen der Erarbeitung, Fortschreibung oder Umsetzung von Plänen der nachhaltigen Mobilität,
  • Bei Beantragung von De-Minimis-Beihilfen können Zuwendungen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 unter Berücksichtigung bereits in Anspruch genommener Beihilfen gewährt werden,
  • Vorliegen behördlicher Erlaubnisse,
  • Berücksichtigung der Barrierefreiheit,
  • Das Vorhaben darf nicht zu einer Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts führen,
  • Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht begonnen worden sein.

Fördersatz

Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Kommunen.

Der Fördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei allen anderen Antragstellern.

Termin der Antragstellung

Anträge für

  • Investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr,
  • Investive Maßnahmen für eine bessere Steuerung der Mobilitätsströme durch multimodale Knotenpunkte und digitale Lösungen,
  • Effiziente emissionsfreie Stadtlogistik,

sind bis zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres (Vorliegen des entscheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde) zu stellen.

Der letzte mögliche Antragstermin ist der 31.12.2027.

Anträge für Lieferung auf der letzten Meile sind zwischen dem 15.03. – 31.03. sowie vom 15.09. – 30.09. eines jeden Jahres (Vorliegen des entscheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde) zu stellen.

Der letzte mögliche Antragstermin ist der 30.09.2026.

Anträge, die vor oder nach dem genannten Antragszeitraum eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Fällt der letzte Tag des Antragzeitraums nicht auf einen Werktag so werden Anträge, die am nächsten Werktag eingehen noch akzeptiert.

Anträge für Mobilitätspläne und -konzepte sind bis zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres (Vorliegen des entscheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde) zu stellen.

Der letzte mögliche Antragstermin ist der 15.02.2028.

Bitte benutzen Sie für den gesamten Informationsaustausch zum geförderten Vorhaben ausschließlich folgende E-Mail-Adresse efre.verkehr(at)lvwa.sachsen-anhalt.de 

Ansprechpartner bei Rückfragen

Frau Engler

Tel: +49 345 514 3532

 

Herr Funke

Tel.: +49 345 514 1240

 

Frau Hoffmeister

Tel.: +49 345 514 1804

Rechtsgrundlagen

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe der o. g. Richtlinien.

Hinweise zum Verfahren

Die beantragten Vorhaben werden anhand der Auswahlkriterien gemäß den Richtlinien bewertet und einer Rangfolge zugeordnet.

Der Antragsteller wird nach der Einordnung der Rangfolge über die Entscheidung der Bewilligung oder Ablehnung informiert.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)