Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) plant den Neubau eines Deiches in der Ortslage Freckleben/Aschersleben im Salzlandkreis. Das Landesverwaltungsamt hat den dafür notwendigen Planfeststellungsbeschluss erarbeitet, der nun zur allgemeinen Einsicht ausliegt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und die festgestellten Planunterlagen können sowohl auf der Internetseite der Stadt Aschersleben
als auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/planfeststellungsverfahren
in der Zeit vom 13.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025 eingesehen werden.
Zusätzlich liegt eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 13.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025 in der Stadt Aschersleben, Stadtplanungsamt, Zimmer 4.61, Markt 1, 06449 Aschersleben während der folgenden Dienststunden:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Gegenstand des Vorhabens
Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau eines Deiches in der Ortslage Freckleben, Stadt Aschersleben, mit einer Gesamtlänge von ca. 500 m. Der geplante Hochwasserschutz liegt zwischen Fluss-km 28+000 bis 28+500 beidseitig entlang der Wipper. Oberstrom des Planbereichs beginnt linksufrig eine bereits bestehende Deichanlage.
Die Baumaßnahmen umfassen im Wesentlichen den Neubau einer Hochwasserschutzanlage (Geländeerhöhung einschließlich Deichschutzstreifen, Kontrollweg, Kronenweg), die Errichtung von vier Sielbauwerken mit Zuwegungen sowie einer Gabionenwand zur Böschungssicherung des Prallhangs. Für die Umsetzung sind zwei Bauabschnitte geplant. In das gesamtheitliche Hochwasserschutzkonzept für die Ortslage Freckleben wird eine Binnenentwässerung einbezogen.
Bestandteil der Planungen sind landschaftspflegerische Schutz-, Vermeidungs-, Kompensations- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg erhoben werden.