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Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Wasserrahmenrichlinie (WRRL) – Ökologische Durchgängigkeit Stauanlage Gladigau“ Unterlagen bis 8. Januar einsehbar – Einwendungen bis 22. Januar abgeben

Die Stauanlage Gladigau soll mit dem Ziel der ökologischen Durchgängigkeit umgebaut werden. Dazu hat das zuständige Landesverwaltungsamt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Die entsprechenden Planunterlagen, einschließlich der Zeichnungen, Erläuterungen und des landschaftspflegerischen Begleitplans können nun digital bis zum 08.01.2025 auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter folgender Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/planfeststellungsverfahren eingesehen werden.

Darüber hinaus liegen sie zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Hansestadt Osterburg (Altmark) oder im Landesverwaltungsamt einzusehen.

Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis zum 22.01.2025 Einwendungen erheben. Diese können bei der Hansestadt Osterburg (Altmark) oder im Landesverwaltungsamt schriftlich eingereicht werden.

Das Landesverwaltungsamt wird alle rechtzeitig erhobenen Einwendungen in einem noch bekannt zu machenden Termin erörtern. Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden dazu gesondert benachrichtigt.

 

Hintergrund:

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) plant, die bestehende Stauanlage durch ein fischpassierbares Raugerinne mit Beckenstruktur an der linken Flussseite zu ergänzen. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen und gleichzeitig den Hochwasserschutz zu gewährleisten.

Dazu hat das zuständige Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) ein Planfeststellungsverfahren für die Umgestaltung der Stauanlage Gladigau eingeleitet. Ziel des Vorhabens ist es, die ökologische Durchgängigkeit der Biese für aquatische Lebewesen zu verbessern und somit den ökologischen Zustand des Gewässers zu optimieren.

 

Hier können die Unterlagen eingesehen werden:

1. bei der Hansestadt Osterburg (Altmark)

im Rathaus

- Bauamt -

Kleiner Markt 7

39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)

Dienstag                     08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Freitag            08.00 – 12.00 Uhr

 

2. im Landesverwaltungsamt,

Referat 404 – Wasser, Zimmer 236,

Dessauer Straße 70 in 06118 Halle (Saale) nach vorheriger Terminvereinbarung