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Landesverwaltungsamt zur Thematik der Kita-Gebühren der Stadt Halle (Saale)

Aus aktuellem Anlass sieht sich das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt veranlasst, folgendes Statement zur Thematik der Kita-Gebühren der Stadt Halle zu veröffentlichen:

“Die Frage um eine eventuelle Erhöhung der Kita-Gebühren war in den letzten Tagen und Wochen immer wieder Gegenstand der öffentlichen Debatte. Da viele Eltern in Halle von dem Ergebnis der Entscheidungen betroffen sein werden, ist es aus unserer Sicht besonders wichtig, diesen Diskurs faktenbasiert zu führen und die Öffentlichkeit umfassend zu informieren.

Die Stadt Halle hat derzeit Liquiditätskredite in Höhe von 377 Mio. EUR und befindet sich seit 2020 in der Konsolidierung, um die Schuldenlast zu minimieren. Darüber hinaus bestanden Investitionskredite in Höhe von 242,6 Mio. Angesichts der enormen Herausforderungen, die die Kommunen zu bewältigen haben, ist ein ausgeglichener Haushalt in diesen Zeiten eine unbenommen große Aufgabe. Die Stadt Halle unternimmt dabei große Anstrengungen, um dieses Ziel immer wieder zu erreichen. Zum Schuldenabbau hat die Stadt Halle ein Konsolidierungskonzept erarbeitet, darin enthalten ist die Erhöhung der Kita-Gebühren. Dieses Konzept wurde im Januar 2024 vom Stadtrat beschlossen. Im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung muss danach ein Betrag von 3,8 Mio. Euro eingespart werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte die Stadtverwaltung nun, wie im vom Stadtrat beschlossenen Konsolidierungskonzept bereits festgeschrieben, die Erhöhung der Kita-Gebühren als Maßnahme eingebracht. Dabei ist zu beachten, dass die Stadt Halle in den letzten 11 Jahren keine Erhöhung durchgeführt hat.

Dieser Vorschlag wurde in den Stadtrat eingebracht und dort abgelehnt. Aufgabe des Landesverwaltungsamtes an dieser Stelle ist es, die Haushaltsplanungen der kreisfreien Städte und Landkreise zu genehmigen. Dafür ist es erforderlich, in diesem Prozess immer wieder auf die sinnhafte, sparsame und umsichtige Verwendung der Finanzmittel zu achten und die Umsetzung der selbstgesteckten Konsolidierungsziele sicherzustellen, denn nur so kann die Leistungsfähigkeit der Kreise und Städte langfristig gewährleistet
werden.

In der aktuellen Debatte ist eine Einsparung von 3,8 Mio. Euro notwendig – mit welchen Mitteln oder Maßnahmen dieses erreicht werden kann, liegt dabei in der Entscheidungshoheit der Stadt Halle und ihres Stadtrates. Allerdings müssen die Maßnahmen auch geeignet sein, d.h. nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich umsetzbar sein. Wenn also eine Erhöhung der Kita-Beiträge im Stadtrat nicht akzeptiert
wird, müssen adäquate, sprich geeignete Alternativ-Maßnahmen vorgeschlagen werden. Bislang waren die alternativ eingebrachten Vorschläge leider nicht geeignet und erfüllen nicht die definierten Anforderungen. Insofern ist die Umsetzung der im Haushaltskonsolidierungskonzept aufgeführten Maßnahme (Erhöhung der Kita-Beiträge) notwendig, solange keine sinnhaften Alternativmaßnahmen beschlossen werden.

Soweit die Fakten. Behauptungen, das Landesverwaltungsamt würde dabei „parteilich“ und „willkürlich agieren“, „taktieren“ oder gar „erpressen“, entbehren jeglicher Grundlage, sind zurückzuweisen und in der Debatte nicht zweckdienlich.”