45.256 Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung wurden im vergangenen Jahr beim Landesverwaltungsamt eingereicht. Das entspricht einem Plus von 28,6% im Vergleich zu 2022; allein zum Vorjahr waren das zusätzliche 17%. Von den rund 45.000 Anträgen im Jahr 2024 konnte das Landesverwaltungsamt über rund 35.000 bislang entscheiden.
Grund für den Antragszuwachs: Seit 15.12.2020 wird ein Behindertenpauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz bereits ab einem GdB von 20 gewährt (vorher ab 25). Darüber hinaus wurden die bis dahin geltenden Pauschbeträge z.T. deutlich angehoben.
Neben den stark gestiegenen Antragszahlen hat auch die Komplexität der Verfahren zugenommen. Das Einholen der notwendigen Zuarbeiten von Ärzten und Gutachtern nimmt ebenfalls mehr Zeit in Anspruch.
Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen versuchen mit großem Engagement, das stark gestiegene Antragsaufkommen abzufedern. Dennoch kann es leider bei der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen.