Vom Landesverwaltungsamt wurden im Jahr 2024 über 2,3 Mrd. Euro an Fördermitteln und Transferleistungen (ohne Personalausgaben) ausgezahlt, was auf dem Niveau des Vorjahres lag. Mit diesem Bewirtschaftungsvolumen, welches die zentrale Bündelungs- und Förderbehörde in Sachsen-Anhalt aufgrund der Vielzahl der Aufgaben zu verwalten hat, wurden einerseits gesetzlich bestehende Leistungsansprüche, sog. Transferleistungen, erfüllt, andererseits durch die Ausreichung von Fördermitteln wichtige und zentrale Investitionsvorhaben im Sozial-, Bildungs-, Bau-, Verkehrs-, Umwelt- und Kulturbereich angeschoben.
Der größte Posten von rund 850 Mio. Euro waren 2024 Haushaltsmittel aus dem Einzelplan des Sozialministeriums für Transferleistungen im Kinder-, Jugend- und Sozialbereich sowie Fördermittel für weitere Zuwendungen in diesen Bereichen. Damit profitierten diese Bereiche mit insgesamt rund 45 Millionen mehr als noch im Vorjahr.
Von den 2,3 Mrd. Euro wurden 2024 allein 464 Mio. Euro an Fördermitteln und rund 56,7 Mio. Euro an Hochwasserhilfen ausgereicht (2023: ca. 550 Mio. Euro; 73,9 Mio. Euro Schadensregulierung „Junihochwasser 2013“). So flossen u.a. Fördergelder von
- über 126 Mio. Euro in den Städte- und Wohnungsbau sowie die ITK-Ausstattung der Schulen,
- über 38 Mio. Euro in die Verkehrsinfrastruktur des Landes,
- über 46 Mio. Euro in die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktförderung und in Projekte gegen Schulverweigerung und -versagen, (ESF-Förderung)
- über 30 Mio. Euro in das Gesundheitswesen sowie
- über 72 Mio. Euro in die Kultur
- über 5 Mio. Euro für Strukturwandel Kohlerevier.
Auch die Schadensregulierung des „Junihochwassers 2013“ ist weiterhin ein großer Bestandteil des Aufgabenfeldes des Landesverwaltungsamtes. Hier wurden vom Landesverwaltungsamt bislang rund 2500 Anträge bearbeitet. Hiervon wurden im Rahmen der Schadensregulierung bis heute bereits über 1 Mrd. Euro des gesamten Programmvolumens von 1,13 Mrd. Euro ausgezahlt.
An Transferleistungen, d.h. Erfüllung von Leistungsansprüchen aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen, wurden im Jahr 2024 über 1,88 Mrd. Euro ausgereicht. Große Ausgabepositionen betreffen hier die gesetzlichen Leistungen im Bereich „Kinder, Jugend und Familie“ (u.a. Betreuung der Kinder in Tagesstätten, Unterhaltsvorschussleistungen, Zahlung des Blinden- und Gehörlosengeldes, Beförderung von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Personennahverkehr, Aufnahme und Unterbringung von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingskindern, etc.). Transferleistungen von über 80,4 Mio. Euro erhielten Schüler, Studenten und Meister im Jahr 2024 als sog. „BAföG-Leistungen“.
Mit Einnahmen von über 43,6 Mio. Euro aus der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe unterstützte das Integrationsamt des Landesverwaltungsamtes die Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsprozess.