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Haushalt 2025 des Landkreises Stendal genehmigt – aber mit Haushaltssperre

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2025 des Landkreises Stendal trotz zahlreicher Bedenken bestätigt. Des Weiteren wurden Investitionskredite in Höhe von 4,7 Millionen Euro und Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 90 Millionen Euro genehmigt.

Was bedeutet die Haushaltssperre für den Landkreis?

Dem Landkreis wurde angeordnet, dass durch den Landrat für das Haushaltsjahr 2025 eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur Auszahlungen entstehen, zu deren Leistung der Landkreis Stendal rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind, bis eine Verbesserung des Finanzplanergebnisses in Höhe von mindestens 8.836.300 € sichergestellt ist.

„Unter Zurückstellung erheblicher Bedenken und verbunden mit der Erwartung, dass der Landkreis Stendal weiterhin alle Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung wahrnimmt, sieht das Landesverwaltungsamt im Rahmen des eigenen Ermessens von einer Beanstandung des vorgelegten Haushaltsplans ab. Dadurch wird der Landkreis in die Lage versetzt, wichtige unabweisbare Investitionsvorhaben umzusetzen“, so Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes.

Mit dem Landkreis Stendal genehmigte das Landesverwaltungsamt als einer der ersten Landkreise des Landes die Haushaltssatzung, um vor dem Hintergrund der geltenden rechtlichen Vorschriften bestmöglich handlungsfähig in das neue Haushaltsjahr 2025 zu starten.