Entwurfsfassungen zum Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“ und Teilplan „Gefährliche Abfälle“ online
Das Landesverwaltungsamt schreibt momentan den Abfallwirtschaftsplan für das Land Sachsen-Anhalt (AWP) gemäß § 31 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) fort, der sich in zwei sachliche Teilpläne gliedert:
• Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“
• Teilplan „Gefährliche Abfälle“
Im Rahmen der Erarbeitung der Teilpläne sind die Prognosen des aktuellen AWP 2017 zu prüfen und die abfallwirtschaftlichen Entwicklungen der letzten 5 Jahre auszuwerten und darzustellen. Auf Grundlage des Abfallaufkommens und der Anlagenkapazitäten sind zur Überprüfung der Entsorgungssicherheit zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen bzw. zu prognostizieren.
In dem Zusammenhang war in einem Vorverfahren auch zu prüfen, ob für die Fortschreibung des AWP die Pflicht zur Durchführung einer Strategische Umweltprüfung (SUP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die Auslegung und die Veröffentlichung der Planentwürfe und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 32 KrWG i.V.m. § 16 AbfG LSA sind ab dem 07.01.2025 vorgesehen.
Sie finden die Bekanntmachungstexte
- zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes des Landes Sachsen-Anhalt und die Eröffnung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 32 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie
- zur Feststellung der SUP-Pflicht gemäß § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes des Landes Sachsen-Anhalt gemäß §§ 30, 31 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
sowie die Entwurfsfassungen zum
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- Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“
- Teilplan „Gefährliche Abfälle“