Nach vier Jahren intensiver Planung, Vorbereitung und Umsetzung sind die Baumaßnahmen zur Renaturierung des Johannesteichgrabens erfolgreich abgeschlossen worden. Mit dieser Maßnahme konnte ein weiterer Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und zum Schutz unsere wertvollen Gewässer geleistet werden.
Der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye äußerte sich erfreut über das Ergebnis: „Dank der engagierten Arbeit des Unterhaltungsverbandes Aller, der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und der Unterstützung durch die lokale Gemeinschaft konnten wir dieses bedeutende Projekt erfolgreich umsetzen. Unser Dank gilt auch den Flächeneigentümern, die maßgeblich zum Gelingen beigetragen haben.“
Förderung durch EU und Land Sachsen-Anhalt
Das Projekt wurde im Rahmen des ELER-Förderprogramms – Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – realisiert. Rund 1 Mio. € Fördermittel wurden durch die EU (75 %) und das Land Sachsen-Anhalt (25 %) bereitgestellt und durch das Landesverwaltungsamt bewilligt.
Ökologische Verbesserungen
Während der Umsetzung des Projektes wurden drei Durchlässe ökologisch umgestaltet und unüberwindbare Hindernisse zurückgebaut. Der Johannesteichgraben wurde als Gewässer reaktiviert, die befestigte Sohle entfernt und das Gewässer stellenweise verlegt. Insgesamt konnte die Gewässermorphologie auf einer Länge von 900 Metern verbessert werden.
Schutz und Wiederherstellung des Ökosystems
Der Johannesteichgraben, ein Nebenfluss der Aller, gehört zum Fließgewässersystem der Weser. Die Maßnahmen zur Renaturierung sind ein großer Schritt in Richtung nachhaltiger Wassernutzung und Schutz unseres kostbaren Ökosystems.
Besondere Beobachtung
Ein besonders erfreulicher Moment war die Sichtung eines Feuersalamanders bei der Bauabnahme. Diese gefährdete und besonders geschützte Art bevorzugt saubere und kühle Quellbäche als Lebensraum und ist ein Beweis für den Erfolg des Projektes.
Hintergrund:
Wasserrahmenrichtlinie
Wasser ist nicht nur Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Wasser ist nicht zuletzt Lebensmittel Nummer Eins. Sauberes Wasser ist daher ein Gebot der Stunde.
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie trägt dem Rechnung. Sie hat sich einen nachhaltigen Gewässerschutz auf die Fahnen geschrieben. Das heißt: Gewässerschutz wird nicht länger als nationale Aufgabe verstanden. Maßnahmen zur Steigerung der Wasserqualität machen nicht länger an Ländergrenzen halt. Vielmehr wird Gewässergüte von der Quelle bis zur Mündung betrachtet. Insoweit beschreibt die Wasserrahmenrichtlinie ein neues Zeitalter für den Gewässerschutz in Europa. Sachsen-Anhalt hat sich mit Landesbeiträgen an der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung der Flussgebiete Elbe und Weser für den Zeitraum 2022 bis 2027 beteiligt.
In der aktuellen Förderperiode wurden über das ELER-Förderprogramm „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ rund 46 Mil. € zur Verfügung gestellt.