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Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt – Hilfsangebote für Betroffene - Informationen zum Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV)

Das Landesverwaltungsamt bietet für Opfer von Gewalttaten Entschädigungsleistungen. Bei Gewalttaten im Inland wird für alle daraus resultierenden physischen und psychischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine monatliche Entschädigungszahlung erbracht. Außerdem gibt es auch Leistungen für die wirtschaftlichen Folgen dieser Gesundheitsschädigung z.B. im Hinblick auf Krankenhausbehandlungen, Psychotherapie, Berufsschadensausgleich oder Bestattungs- und Sterbegeld. Darüber hinaus begleiten die Kolleginnen und Kollegen Betroffene beratend und betreuen diese im Rahmen des Fallmanagements. Der Entschädigungsantrag kann formlos beim Landesverwaltungsamt gestellt werden:

Dazu finden Sie folgende Informationen:

Die nachfolgenden Flyer Geben Ihnen einen ersten Überblick:

Flyer Magdeburg soziales Entschädigungsrecht

Flyer Halle soziales Entschädigungsrecht

Formulare:

Entschädigungsantrag

Merkblatt für Opfer von Gewalttaten

Informationsflyer

 

Weiterführende Informationen zu den Entschädigungsleistungen finden Sie unter diesem Link.

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Fallmanagerinnen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Für den Bereich Halle (Saale):                
Frau Kamalla                                    
Rufnummer: 0345/514 3002                    
E-Mail: susanne.kamalla(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt        
Maxim-Gorki-Straße 7                
06114 Halle (Saale)    


Für den Bereich Magdeburg:
Frau Griep
Rufnummer: 0391/567 2458
E-Mail: maike.griep(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg

Ihre Anfragen können Sie an folgendes E-Mail-Postfach richten:

SER(at)lvwa.sachsen-anhalt.de