Das Landesverwaltungsamt erlässt an alle Klauentierhaltern in Sachsen-Anhalt eine Allgemeinverfügung. Ihnen gegenüber wird die Duldung verfügt, die ab dem 01.12.2024 bis 31.01.2025 entnommenen BTV-
Blutproben, sowie Proben von Tieren mit ähnlichen klinischen Symptomen (z.B. Lippengrind) zusätzlich auf MKS im Landesamt für Verbraucherschutz untersuchen zu lassen.