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Allgemeinverfügung zur Überwachung auf eine Infektion mit MKS

Das Landesverwaltungsamt erlässt an alle Klauentierhaltern in Sachsen-Anhalt eine Allgemeinverfügung. Ihnen gegenüber wird die Duldung verfügt, die ab dem 01.12.2024 bis 31.01.2025 entnommenen BTV-
Blutproben, sowie Proben von Tieren mit ähnlichen klinischen Symptomen (z.B. Lippengrind) zusätzlich auf MKS im Landesamt für Verbraucherschutz untersuchen zu lassen.

Die Allgemeinverfügung ist hier zu finden.