Den Rinderhaltern in Sachsen-Anhalt gegenüber wird die Duldung verfügt, die im Dezember 2024 bis April 2025 entnommenen BHV-1-Rinderblutproben zusätzlich auf BTV im Landesamt für Verbraucherschutz untersuchen zu lassen. Dazu wurde eine Rundverfügung mit Datum vom 13.12.2024 erlassen, diese ist unter diesem Link zu finden.