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Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten für anerkannte Träger der Jugendhilfe

Auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten für anerkannte Träger der Jugendhilfe unterstützt das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 Einzelmaßnahmen von freien Trägern der Jugendhilfe mit Zuwendungen. Die Maßgaben der Förderung bestimmen sich nach den Förderrichtlinien, die Richtlinien finden Sie hier:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten für anerkannte Träger der Jugendhilfe

Was wird gefördert?

Gefördert werden Fahrten, Ferienlager und Freizeiten zum Zwecke der Kinder- und Jugenderholung nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren aus Sachsen-Anhalt im Jahr 2024. Hierzu gehören insbesondere pädagogisch begleitete Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen, die nachhaltig die persönliche Entwicklung, Bildung und soziale Integration junger Menschen fördern.

Wer wird gefördert?

Verbände, Vereine und andere freie Träger der Jugendhilfe, die
a) nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch anerkannt sind oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erfüllen,
b) landesweit in Sachsen-Anhalt tätig sind und
c) nach ihrer Satzung und pädagogischen Praxis die Selbstbestimmung von jungen Menschen ermöglichen.

In welcher Höhe werden Zuwendungen gewährt?

Die Zuwendung wird in der Form eines Festbetrages zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Festbetrag beträgt

a) 20 Euro je Teilnehmendentag bei Tagesveranstaltungen,
b) 20 Euro je Teilnehmendentag bei Mehrtagesveranstaltungen ohne Übernachtung,
c) 40 Euro je Teilnehmendentag bei Mehrtagesveranstaltungen mit Übernachtung, sofern Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung anfallen und diese vom Zuwendungsempfangenden getragen werden.

Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 10.000 Euro pro Maßnahme.

Die weiteren Zuwendungsvoraussetzungen können den Richtlinien entnommen werden.

Dokumente für die Antragstellung im Jahr 2024

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan

Anlage Zeichnungsberechtigung

 

Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Es besteht die Möglichkeit den Vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen. Anfragen zum Förderprogramm richten Sie bitte an freizeiten(at)lvwa.sachsen-anhalt.de. Die Maßnahmen dürfen nicht gleichzeitig über die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Umsetzung durch die Landkreise und kreisfreien Städte) finanziert werden. 

Kontakt

Anschrift

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)   


Die Geschäftsstelle erreichen Sie unter:

Tel:  +49 345 514 1619
Fax: 0345 514 1719

Referatsleiterin

Frau Specht

Telefon +49 345 514 - 1625
E-Mail