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Förderung von Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen, ambulanten Frauenberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen an Träger von Frauenhäusern. Gefördert wird die Arbeit der Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und ambulanten Frauenberatungsstellen.

Ziel dieser Förderung ist es, durch Hilfs- und Unterstützungsangebote sowie durch Präventionsmaßnahmen Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen und Frauen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Rarrasch

Telefon: +49 345 514-1652
Fax: +49 345 514-1719

E-Mail

Frau Kloß

Telefon: +49 345 514-1860
Fax: +49 345 514-1719

E-Mail

Frau Kunze

Telefon: +49 345 514-3921
Fax:       +49 345 514-1719
E-Mail

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)