Menu
menu

Förderung von Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen, ambulanten Frauenberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen an Träger von Frauenhäusern. Gefördert wird die Arbeit der Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und ambulanten Frauenberatungsstellen.

Ziel dieser Förderung ist es, durch Hilfs- und Unterstützungsangebote sowie durch Präventionsmaßnahmen Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen und Frauen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Rarrasch

Telefon: +49 345 514-1652
Fax: +49 345 514-1719

E-Mail

Frau Kloß

Telefon: +49 345 514-1860
Fax: +49 345 514-1719

E-Mail

Frau Kunze

Telefon: +49 345 514-3921
Fax:       +49 345 514-1719
E-Mail

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)