Menu
menu

Förderung von Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen, ambulanten Frauenberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen an Träger von Frauenhäusern. Gefördert wird die Arbeit der Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und ambulanten Frauenberatungsstellen.

Ziel dieser Förderung ist es, durch Hilfs- und Unterstützungsangebote sowie durch Präventionsmaßnahmen Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen und Frauen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

Referent
Herr Schlegel

Tel.: 0345 514-1638
E-Mail

Frau Rarrasch
Tel.: 0345 514-1652
E-Mail

Frau Kunze
Tel.: 0345 514-3921
E-Mail

Frau Kloß
Tel.: 0345 514-1860
E-Mail