Förderung von Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen, ambulanten Frauenberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen an Träger von Frauenhäusern. Gefördert wird die Arbeit der Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und ambulanten Frauenberatungsstellen.
Ziel dieser Förderung ist es, durch Hilfs- und Unterstützungsangebote sowie durch Präventionsmaßnahmen Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen und Frauen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.