Menu
menu

Anspruchsvoraussetzungen


Das Elterngeld erhält, wer

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,

  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,

  • dieses Kind selbst betreut und erzieht,

  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

  • mit seinem zu versteuernden Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes den Betrag von 250.000 Euro für Alleinerziehende oder 300.000 Euro für Elternpaare nicht übersteigt


Elterngeld erhalten auch:

  • Eltern, die ein Kind in Adoptionspflege nehmen

  • Antragsteller, die ein Kind des Ehegatten oder Lebenspartners in den Haushalt aufgenommen haben,

  • der Vater eines nichtehelichen Kindes, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt und die von ihm erklärte Vaterschaftsanerkennung noch nicht wirksam oder die von ihm erklärte Vaterschaft noch nicht festgestellt ist.


Härtefälle

Angehörige der EU/EWR und der Schweiz

Andere Ausländer