Angehörige der EU/EWR und der Schweiz
Für EU/EWR-Angehörige sowie Angehörige der Schweiz sowie deren Familienangehörige gelten die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Elterngeld analog, sofern sie ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder in Deutschland in einem mehr als geringfügigem Beschäftigungsverhältnis stehen.