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Beschlüsse 2005

Beschluss 1 VK LVwA 51/05  vom 24.02.2006 (nicht barrierefrei)
Paragraf 114 Abs. 2 GWB
Paragraf 13 Abs. 2 a-h VOF
Paragraf 10 Abs. 1 VOF

  • Nachprüfungsantrag nicht statthaft
  • Zuschlag vor Zustellung der Aussetzungsverfügung der erkennenden Kammer erteilt
  • Feststellungsantrag zulässig
  • fehlende Angaben und Nachweise

Wenn die im Rahmen der Überprüfung der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen dem bekannt gegebenen Anforderungsprofil des Paragrafen 13 Abs. 2a-h VOF nicht entsprochen wurde, so droht der Ausschluss aus dem weiteren Wettbewerb. Gemäß Paragraf 10 Abs. 1 VOF dürfen nur die Bewerber in die Eignungsprüfung einbezogen werden, die nicht aufgrund von Paragraf 11 VOF ausgeschlossen wurden und die die in den Paragrafen 12 und 13 VOF genannten Anforderungen erfüllen. 

Beschluss 1 VK LVwA 51/05  K  vom 20.06.2006 (nicht barrierefrei)
Paragraf 50 Abs. 2 GKG analog, Paragraf 128 GWB
Paragraf 13,14 RVG, Nr.2400 VV

  • Kostenfestsetzung nach RVG
  • 2,0 Wertgebühr angemessen

Grundsätzlich hat der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit der Anrufung der Vergabekammern in seine zeitlichen Planungen einzubeziehen. Kommt er dem nicht nach, so kann dieses selbst gewählte Los nicht dazu führen, dass die im Nachprüfungsverfahren unterliegende Gegenseite ein erhöhtes Kostenrisiko trägt. Dies gilt selbstverständlich auch für damit verbundene Risiken der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen.

Beschluss 1 VK LVwA 44/05 vom 21.11.2005 (nicht barrierefrei)
Paragraf 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3, 25 Nr. 1 Abs. 1b) VOB/A

  • Erfordernis der formellen Vollständigkeit

Ein Nachprüfungsantrag eines zwingend auszuschließenden Bieters ohne Rücksicht auf die Zuschlagsfähigkeit konkurrierender Angebote könne auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung als begründet erscheinen.

Beschluss 1 VK LVwA 44/05  K vom 23.03.2006 (nicht barrierefrei)
Paragraf 50 Abs. 2 GKG analog, § 128 GWB
Paragraf 13,14 RVG, Nr. 2400 VV

  • bei einer Sachentscheidung ohne mündlicher Verhandlung ist höchstens eine 1,8-fache Wertgebühr angemessen
  • im vorliegenden Fall rechtfertigt unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände ein besonders hoher terminlicher Druck im Kammerverfahren keine Erhöhung der Wertgebühr
  • gesonderte Gebühr wird durch den Antrag gemäß Paragraf 115 Abs. 2 S. 1 GWB nicht ausgelöst

Beschluss 1 VK LVwA 43/05 vom 23.12.2005 (nicht barrierefrei)
Paragraf 107 Abs. 3 S. 1 GWB

  • Unverzüglichkeit der Rüge

Die Rügefrist des Paragrafen 107 Abs. 3 S. 1 GWB beginnt damit, dass dem Bieter diejenigen Tatsachen bekannt werden, aus denen für diesen ein tatsächlicher oder vermeintlicher Vergabefehler folgt. Für die Annahme der Kenntnis vom vermeintlichen Vergabeverstoß ist eine zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Bieters ausreichend. Eine bloße Erkennbarkeit im Sinne des Paragrafen 107 Abs. 3 S. 2 GWB kann aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts des hier in Analogie einschlägigen Paragrafen 107 Abs. 3 S. 1 GWB zwar nicht als ausreichend erachtet werden, dennoch besteht die Rügeobliegenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an, in dem der Bieter Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt.

Beschluss 1 VK LVwA 42/05 vom 09.12.2005 (nicht barrierefrei)
Paragraf 107 Abs. 3 S. 1 GWB i.V.m. Paragraf 121 Abs. 1 BGB

  • Rügeobliegenheit, verspätete Rüge, Rügefrist

Ein Mitglied einer Planungs- bzw. Bietergemeinschaft kann ohne Bevollmächtigung aller Partner nicht wirksam eine Rüge erheben.

Beschluss 1 VK LVwA 31/05 vom 23.08.2005 (nicht barrierefrei)
Paragraf 107 Abs. 3 GWB, § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b) i.V.m. Paragraf 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A
Paragraf 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A, § 24 VOB/A

  • unverzügliche Rüge
  • kein Ausschluss bei fehlender Bewerbererklärung des Hauptauftragnehmers
  • Nachverhandlungen

Werden beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis vor. Eine Rüge hat unmittelbar zu erfolgen und nicht erst nach Abschluss der Wertung.
Die Kenntnis der zuständigen Agentur für Arbeit ist weder relevant für den Nachweis der Fachkunde als auch für den Nachweis der Leistungsfähigkeit. Eine Befugnis für das Abfordern ist aus Paragraf 8 Nr. 3 Abs. 1 lit g), Abs. 2 VOB/A nicht herzuleiten. Erklärungen der Bewerbererklärung werden bereits mit dem neuen Formblatt Ang erfasst.
Einen Anspruch auf Nachverhandlung hat der Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, grundsätzlich nicht.

Beschluss 1 VK LVwA 17/05 vom 21.04.2005 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3, 25 Nr. 1 Abs. 1b) VOB/A

  • formale Vollständigkeit des Angebotes
  • fehlende Erklärungen
  • unklare bzw. widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz
  • Wertung

Die Bewerbererklärung ist eine Erklärung, die der Auftraggeber im Sinne des Paragrafen 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOL/A mit Abgabe der Angebotsunterlagen forderte. Fehlt bei der Angebotseröffnung diese kalkulationserhebliche Bewerbererklärung, welche bestimmte Verpflichtungen enthält, muss das Angebot ausgeschlossen werden.

Beschluss 1 VK LVwA 17/05 K vom 15.06.2005 (nicht barrierefrei)
Kostenfestsetzung nach RVG

  • Rechtfertigung einer 2,0-fachen Wertgebühr
  • Verzinsung
  • vollstreckbare Ausfertigung

Beschluss 1 VK LVwA 15/05 K vom 09.08.2005 (nicht barrierefrei)
Paragraf 50 Abs. 2 GKG analog § 128 GWB
Paragrafen 13, 14, Nr. 2400 VV RVG
Kostenfestsetzung nach RVG

  • anwaltliche Kosten der Beigeladenen nach Rücknahme des Antrages, auch bei kurzer Mandatierung erstattungsfähig
  • 1,3-fache Gebühr angemessen

Beschluss 1 VK LVwA 04/05 K  vom 25.10.2006 (nicht barrierefrei)

  • keine Kostenfestsetzung

Gemäß Paragraf 128 Abs. 4 GWB i.V.m. Paragraf 80 VwVfG gehört es zum Aufgabenbereich der Vergabekammern, über die Festsetzung der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung bzw. der notwendigen Rechtsverteidigung auf Antrag eines Beteiligten zu befinden, dabei geht es jedoch ausschließlich um die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Nachprüfungsverfahren angefallen sind. Im Vorfeld eines derartigen Nachprüfungsverfahrens entstandene Kosten können durch die Vergabekammern hingegen nicht festgesetzt werden.

Beschluss 1 VK LVwA 04/05 vom 31.03.2005 (nicht barrierefrei)
Paragraf 107 Abs. 3 S. 1 GWB i.V.m. Paragraf 121 Abs. 1 BGB

  •  Rügeobliegenheit 

Unabhängig von der rechtlichen Fragestellung, ob das Verhalten des Nachunternehmers der Antragstellerin zugerechnet werden kann, mangelt es hier an der für eine Rüge charakteristischen Missfallensäußerung gegenüber dem Auftraggeber.

Beschluss 1 VK LVwA 03/05 vom 22.02.2005 (nicht barrierefrei)
Paragraf 107 Abs. 3 S.2 GWB
Paragrafen 18, 12 c), 10 VOF i.V.m. Paragraf 97 Abs. 7 GWB

  • Rügeobliegenheit
  • Vergabevermerk
  • Vollständigkeit der Bewerberunterlagen

Wollte man es dem Auftraggeber in die Hand geben, ein Rügeerfordernis durch wohl dosierte Informationsfreigabe zum selben Sachthema immer wieder neu aufleben zu lassen, so würde man den Sinn und Zweck einer Rüge aus den Augen verlieren und dem Auftraggeber ein Instrument in die Hände geben, dem potentiellen Antragsteller ohne Rechtfertigung im Rahmen eines allgemeinen Interessenausgleiches unnötige prozessuale Stolpersteine in den Weg zu legen.
Es gehört zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber alle wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert.
Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (vergleiche Paragrafen 12 und 13 VOF) kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an, hinsichtlich der Zuverlässigkeit (vergleiche Paragraf 11 VOF) müssen die geforderten Voraussetzungen hingegen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.

Beschluss 1 VK LVwA 03/05   K   vom 08.03.2006 (nicht barrierefrei)
Paragraf 50 Abs. 2 GKG analog, Paragraf 128 GWB
Paragrafen 13,14 RVG, Nr.2400 VV, Nr. 7005 VV, Nr.7002 VV
Paragraf 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG, Paragraf 6 Abs. 1 JVEG, Paragraf 22 JVEG

  • Kostenfestsetzung nach RVG
  • 2,0 angemessen
  • Erstattung nach JVEG 

Unter Einbeziehung des für ein Nachprüfungsverfahren eher durchschnittlichen Umfanges der ausgetauschten Schriftsätze und lediglich zwei relevanter rechtlicher Fragestellungen, erscheint die Gebührenbestimmung in Höhe der maximalen Rahmengebühr von 2,5 ermessensfehlerhaft. Dem Umfang und Schwierigkeitsgrad der anwaltlichen Vertretung wird durch die Festsetzung der Geschäftsgebühr in Höhe des 2,0-fachen der Wertgebühr ausreichend Rechnung getragen. Zudem ist hier anzumerken, dass im Vergleich zu anderen Nachprüfungsverfahren kein hoher Auftragswert und keine Langfristigkeit der in Rede stehenden Vertragsbeziehung zu verzeichnen ist, welche darüber hinaus die volle Ausschöpfung der Rahmengebühr rechtfertigen könnten.
Die persönliche Anwesenheit einer Partei in der mündlichen Verhandlung ist deshalb als notwendig einzustufen, um die Beantwortung von neu auftauchenden Fragen oder von in die Tiefe gehenden Rückfragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht sicherzustellen.

Beschluss 1 VK LVwA 02/05 vom 17.03.2005 (nicht barrierefrei)
Paragraf 9 VOL/A i.V.m. § 309 Nr. 5 b) BGB i.V.m. Paragraf 97 Abs. 7 GWB
Paragraf 15 VOL/A i.V. m. § 97 Abs. 7 GWB
Paragraf 107 Abs. 3 S. 1 GWB
Paragraf 5 Abs. 1 BImSchG, TA Siedlungsabfall

  • Umgang des Betreibers einer Umschlagstation mit ungeeigneten Abfällen
  • Selbstkostenerstattungspreis
  • Rügeverpflichtung

Ein pauschalierter Schadenersatz ist zwar möglich, dem Verpflichteten muss jedoch stets die Möglichkeit offen bleiben, den Nachweis eines tatsächlich geringeren Schadens zu führen.
Der durch den Auftraggeber als Grenze der Preisanpassung vorgesehene Selbstkostenerstattungspreis steht als nicht im Wettbewerb ermittelter Preis im Widerspruch zur Grundregel des Vergaberechts, die auch im Rahmen der Preisanpassung ihre uneingeschränkte Geltung behalten muss.
Der Wettbewerbspreis wird als fester Preis über den Zeitraum von drei Jahren vereinbart und muss insoweit die zu erwartende Preisentwicklung in diesem Zeitraum widerspiegeln. Diese Regelung ist für die Bieter zumutbar und daher bedarf daher im Rahmen einer gesunden Interessenabwägung zwischen den Beteiligten eines Vergabeverfahrens keiner Beanstandung.
Die Verpflichtung zur Rüge entsteht ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Erkennens bzw. ab dem Moment, wo der Bieter sich einer sich aufdrängenden Erkenntnis verschließt.
Wenn aus den Vergabeunterlagen hinsichtlich einzelner Paragrafen des Dienstleistungsvertrages keine Anhaltspunkte erkennbar sind, die einen Rückschluss auf den Zeitpunkt des aufkommenden Zweifels zulassen, kann durch die Kammer eine frühere Kenntnis gemäß Paragraf 107 Abs. 3 S. 1 GWB von vermeintlichen Vergabeverstößen nicht unterstellt werden.

Beschluss 1 VK LVwA 01/05 vom 16.02.2005 (nicht barrierefrei)
Paragraf 18 VOF, § 11e) 2. Alt., 12 c) VOF

  • Vergabevermerk
  • Ermittlung der Vollständigkeit der Bewerberunterlagen

Die Neubewertung der Teilnahmeanträge ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen Paragrafen 18, 11 e) 2. Alt., 12 c), 10 VOF i.V.m. Paragraf 97 Abs. 7 GWB unausweichlich. Ein bloßer Beschluss der Verbandsversammlung, bestimmte Bewerber in die eigentlichen Vertragsverhandlungen einzubeziehen, kann nicht als Vergabevermerk im Sinne des Paragrafen 18 VOF oder auch nicht nur als Bestandteil eines solchen angesehen werden. Nicht ordnungsgemäß ausermittelt und damit ermessensfehlerbehaftet sind weiterhin die Ausführungen der Antragsgegnerseite zur mangelnden Vollständigkeit der Bewerberunterlagen der Antragstellerin nach den Paragrafen 11 e) 2. Alt., 12 c) VOF.

Beschluss 1 VK LVwA 01/05-Ergänz vom 02.06.2005 (nicht barrierefrei)
Artikel 2 Abs. 1 Nr. 3 VgRÄG
Paragraf 12 a des GKG

  • Streitwertfestsetzung

Bei der Festsetzung des Streitwertes orientiert sich die erkennende Kammer an Artikel 2 Abs. 1 Nr. 3 des Vergaberechtsänderungsgesetzes i.V.m. Paragraf 12 a des Gerichtskostengesetzes und setzt diesen auf 5 v.H. des vom Auftraggeber geschätzten Auftragswertes fest. In dem hier zur Entscheidung anstehenden Fall sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die einer derartigen Festsetzung entgegenstehen würden.

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