Versorgungsverwaltung
Die Versorgungsverwaltung in Sachsen-Anhalt führt das Soziale Entschädigungsrecht, das Schwerbehindertenrecht sowie das Landesblinden und -gehörlosengeldgesetz aus.
Ebenfalls werden die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle) wahrgenommen. Das Landesversorgungsamt ist zuständig für die Widerspruchs- und Klagebearbeitung sowie für die Schadensersatzangelegenheiten.
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