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Verwaltungsgericht Halle bestätigt Herausgabepflicht von Zulaufdaten

In einem wegweisenden Verfahren zum Umweltinformationsrecht hat das Verwaltungsgericht Halle jetzt die Klage eines im Norden Sachsen-Anhalts tätigen gewerblichen Kläranlagenbetreibers abgewiesen und unterlag damit im Rechtsstreit um die Herausgabe wichtiger Umweltinformationen an die Öffentlichkeit dem Landesverwaltungsamt.  Das Unternehmen ist Betreiber einer Kläranlage, in der industriell-gewerbliches und kommunales Abwasser behandelt wird.

Der Trink- und Abwasserverband Genthin (TAV Genthin) hatte im Jahr 2021 die Herausgabe von Zulaufdaten der industriell-gewerblichen Einleiter beantragt, um zu prüfen, ob ein Neubau einer Verbandskläranlage erforderlich ist bzw. um festzustellen, wie eine eigene neue Kläranlage zu bemessen wäre. Der gewerbliche Kläranlagenbetreiber wollte verhindern, dass das Landesverwaltungsamt diese Informationen dem TAV Genthin zur Verfügung stellt. Dies veranlasste den TAV Genthin dazu, einen Antrag auf Erteilung von Umweltinformationen zu stellen. Das Landesverwaltungsamt als zuständige Gewässeraufsichtsbehörde und informationspflichtige Stelle gab diesem Antrag bereits Anfang 2021 statt und wies den Widerspruch des Unternehmens zurück.

Die darauf erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Halle im Juni 2024 vollumfänglich zurück. In seiner Entscheidung stellte das Gericht klar, dass die Zulaufdaten über die Beschaffenheit des zu behandelnden Abwassers als Umweltinformationen gelten, deren Herausgabe nicht unter Berufung auf das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verweigert werden darf. Diese Beurteilung hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung und könnte auch für andere Bereiche der Umweltaufsicht relevant sein.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist nun rechtskräftig geworden. Das Landesverwaltungsamt hat die geforderten Umweltinformationen nun zusammengestellt und dem TAV Genthin übermittelt.

„Dieses Urteil stärkt die Transparenz im Bereich der Umweltinformationen und unterstreicht die Bedeutung des Umweltinformationsrechts“, so der zuständige Referatsleiter im Landesverwaltungsamt Gernot Kruse. „Wir sind zuversichtlich, dass diese Entscheidung auch in Zukunft dazu beitragen wird, die Umweltauflagen und -standards zu wahren.“