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16 Veterinäre, Fachexperten und Tierschützer in Tierversuchs-Ethik-Kommission durch das Landesverwaltungsamt berufen - Kommission erstmals paritätisch besetzt

Am Mittwoch hat der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, 16 Experten auf den Gebieten der Veterinärmedizin und des Tierschutzes in die Tierversuchs-Ethik-Kommission berufen. Diese unterstützt die zuständigen Behörden bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen und bei der Bewertung beantragter Änderungen genehmigter Tierversuche. Sie wird üblicherweise alle drei Jahre neu berufen und erfolgt auf Basis freiwilliger Mitarbeit.

Dabei ist die Kommission erstmals paritätisch besetzt das bedeutet, die aktuell berufene Kommission besteht zu gleichem Anteil aus Tierschutzvertretern und wissenschaftlichen Experten.

Bei der Beratung der Genehmigungsbehörde im Hinblick auf die Genehmigung von Tierversuchsanträgen geht es bei Weitem nicht nur um die Beurteilung der wissenschaftlichen Voraussetzungen für einen Tierversuch nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.

„Vielmehr ist die fachliche Expertise erforderlich, um das Vorhandensein und die Anwendbarkeit von möglichen Alternativmethoden, die Planung der Versuche mit möglichst geringem „Tierverbrauch“ und die weitestmöglich das Tierwohl wahrende Durchführung der Tierversuche zu beurteilen.“, so Präsident Pleye im Rahmen der Veranstaltung.

Von 2020 bis heute lagen dem Landesverwaltungsamt rund 202 Anträge* zur Genehmigung vor. Die kritische Begutachtung in der Kommission in nahezu allen Antragsverfahren führte dazu, dass von den Antragstellern Ergänzungen zu problematischen Versuchsansätzen verlangt und – in den meisten Fällen – auch erbracht wurden.

Bei besonders schwierigen Fällen wurden die Forscher vor die Kommission gerufen, um ihre Versuchsansätze persönlich zu begründen. Das Ergebnis waren in jedem Fall Änderungen in der Versuchsplanung zu Gunsten der Versuchstiere.

Tierversuche bleiben in unserer Gesellschaft ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Zwar wird die Entwicklung tierversuchsfreier Alternativverfahren intensiv vorangetrieben, dennoch sind nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand Tierversuche noch nicht gänzlich zu ersetzen. Hinsichtlich der noch notwendigen Tierversuche gilt es, zwei Verfassungsprinzipien, nämlich die Freiheit der Wissenschaft und Forschung einerseits und den Tierschutz andererseits, zu wahren und in Einklang zu bringen.

„Dabei ist die Arbeit der Tierversuchskommission enorm wichtig. Anhand Ihrer Einschätzung der wissenschaftlichen Qualität einerseits und der konsequenten Umsetzung des Prinzips der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung bei der Planung von Tierversuchen andererseits wird der bestmögliche Schutz der Versuchstiere gewährleistet.“, erklärt Pleye abschließend.

Das Landesverwaltungsamt, Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten, entscheidet auf Grundlage des Votums der Kommission über die Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens. Die Geschäftsführung obliegt dem Landesverwaltungsamt.

 

* Zahlen zu Tierversuchen stehen jeweils im Sommer des Folgejahres zur Verfügung. Für die bundesweite Erhebung und Aufbereitung dieser Zahlen ist das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R), welches beim Bundesinstitut für Risikobewertung angesiedelt ist, zuständig.

https://www.bf3r.de/de/verwendung_von_versuchstieren_im_berichtsjahr_2022-313306.html