Förderung von Insolvenzberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt
Im Land Sachsen-Anhalt werden Beratungsstellen zur Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs im Verbraucherinsolvenzverfahren gefördert.
Ziel der Förderung ist die umfassende Beratung und Vertretung von Schuldnern und Schuldnerinnen bei der Schuldenbereinigung, insbesondere bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern und Gläubigerinnen auf der Grundlage eines Planes nach dem neunten Teil der Insolvenzordnung. Dabei soll dem Schuldner oder der Schuldnerin geholfen werden, die materielle Lebensgrundlage zu sichern.
Übersicht:
Insolvenzberatungsstellen in Sachsen-Anhalt
Voraussetzung
Für eine mögliche Förderung muss die Beratungsstelle als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt sein.