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Förderung von Insolvenzberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt

Im Land Sachsen-Anhalt werden Beratungsstellen zur Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs im Verbraucherinsolvenzverfahren gefördert.

Ziel der Förderung ist die umfassende Beratung und Vertretung von Schuldnern und Schuldnerinnen bei der Schuldenbereinigung, insbesondere bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern und Gläubigerinnen auf der Grundlage eines Planes nach dem neunten Teil der Insolvenzordnung. Dabei soll dem Schuldner oder der Schuldnerin geholfen werden, die materielle Lebensgrundlage zu sichern.

Übersicht:
Insolvenzberatungsstellen in Sachsen-Anhalt

Voraussetzung

Für eine mögliche Förderung muss die Beratungsstelle als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt sein.

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

Referent: Herr Schlegel

Tel.: 0345 514-1638
E-Mail

Frau Enders
Tel.: 0345 514-1452
E-Mail

Herr Beyer
Tel.: 0345 514-1274
E-Mail