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Förderung von Insolvenzberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt

Im Land Sachsen- Anhalt werden Beratungsstellen zur Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs im Verbraucherinsolvenzverfahren gefördert.

Ziel der Förderung ist die umfassende Beratung und Vertretung von Schuldnern und Schuldnerinnen bei der Schuldenbereinigung, insbesondere bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern und Gläubigerinnen auf der Grundlage eines Planes nach dem neunten Teil der Insolvenzordnung. Dabei soll dem Schuldner oder der Schuldnerin geholfen werden, die materielle Lebensgrundlage zu sichern.

Insolvenzberatungsstellen in Sachsen-Anhalt

AnsprechpartnerInnen

Sarah Enders

Telefon: +49 345 514-1452
Fax:       +49 345 514-1719
E-Mail

Philipp Beyer

Telefon: +49 345 514-1274
Fax:       +49 345 514-1719
E-Mail

Voraussetzungen:

Für eine mögliche Förderung muss die Beratungsstelle als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt sein.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)