Förderung von Familienbildungsangeboten im Land Sachsen-Anhalt
Ansprechpartnerin
Gudrun Knibbiche
Telefon: +49 345 514-1648
Fax.: +49 345 514-1719
E-Mail
Förderung von Familienbegegnung mit Bildung (gem. § 16 Abs. 1 FamBeFöG LSA)
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Begegnungsmaßnahmen mit Bildung für Familien, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen beziehungsweise über ein niedriges Einkommen verfügen.
Die Maßnahmen dauern mindestens zwei volle und höchstens 14 Tage. Interessierte Familien können sich über passende Maßnahmen bei der
Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände (LAGF) Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen
Leibnizstraße 4
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 6225023
E-Mail: eaf-sachsen-anhalt(at)gmx.de
informieren.
Förderung von Familienbildungsprojekten (gem. § 15 FamBeFöG LSA)
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Familienbildungsangebote von landesweiter Bedeutung, die aktuelle familienpolitische Themen aufgreifen, im Land befindliche Netzwerkstrukturen stützen und familienpolitische Impulswirkungen sowohl für die örtliche als auch die landesweite Familienpolitik besitzen.
Einzureichende Unterlagen
- Antragsformular
- Aussagefähige Konzeption des Projektes/ der Maßnahme
- Satzung des Projektträgers
- Mitfinanzierungen durch den örtlichen Träger oder durch Dritte sind durch diese schriftlich mit Angabe der Förderhöhe zu bestätigen
- dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, die Auskunft darüber gibt, welche Person die Befugnis zur rechtsverbindlichen Unterschrift besitzt
- Erklärung, dass für die Maßnahme keine weiteren, als die im Antrag ausgewiesenen Mittel, beantragt werden (Ausschluss von Doppelförderungen)