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Förderung von Familienbildungsangeboten im Land Sachsen-Anhalt

Förderung von Familienbegegnung mit Bildung (gem. § 16 Abs. 1 FamBeFöG LSA)

Das Land Sachsen-Anhalt fördert gemäß dem Gesetz zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen-Anhalt (FamBeFöG LSA) Begegnungsmaßnahmen mit Bildung für Familien, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen beziehungsweise über ein niedriges Einkommen verfügen.
Die Maßnahmen dauern mindestens zwei volle und höchstens 14 Tage. Interessierte Familien können sich über passende Maßnahmen bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände (LAGF) Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen informieren:

Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände (LAGF) Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen
Leibnizstraße 4
39104 Magdeburg

Tel.: 0391 6225023
E-Mail 

Förderung von Familienbildungsprojekten (gem. § 15 FamBeFöG LSA)

Das Land Sachsen-Anhalt fördert zudem Familienbildungsangebote von landesweiter Bedeutung, die aktuelle familienpolitische Themen aufgreifen, im Land befindliche Netzwerkstrukturen stützen und familienpolitische Impulswirkungen sowohl für die örtliche als auch für die landesweite Familienpolitik besitzen.

Einzureichende Unterlagen

  • Antragsformular
  • Aussagefähige Konzeption des Projektes/ der Maßnahme
  • Satzung des Projektträgers
  • Mitfinanzierungen durch den örtlichen Träger oder durch Dritte sind durch diese schriftlich mit Angabe der Förderhöhe zu bestätigen
  • Erklärung, die Auskunft darüber gibt, welche Person die Befugnis zur rechtsverbindlichen Unterschrift besitzt
  • Erklärung, dass für die Maßnahme keine weiteren, als die im Antrag ausgewiesenen Mittel, beantragt werden (Ausschluss von Doppelförderungen)

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

Referent: Herr Schlegel

Tel.: 0345 514-1638
E-Mail

Frau Knibbiche
Tel.: 0345 514-1648
E-Mail