Geldwäsche & Glücksspiel
Der Referatsteil ist die zuständige Stelle für alle Anliegen zu den Themen Geldwäsche und Glücksspiel im Land Sachsen-Anhalt.
Glücksspiel
Das Landesverwaltungsamt ist die Erlaubnisbehörde für Lottoannahmestellen, Lotterien, Ausspielungen und Wettvermittlungsstellen für Sportwetten nach dem Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GlüG LSA) sowie für Totalisatoren und Buchmacher nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RWLG).
Des Weiteren ist das Referat für die Förderung von Schwerpunktberatungsstellen zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht im Land Sachsen-Anhalt zuständig.
Näheres erfahren Sie hier.
Geldwäsche
Das Landesverwaltungsamt ist die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 50 Nr. 9 Geldwäschegesetz (GwG)
Die Aufgaben im Überblick
Glücksspielwesen
- Rennwetten, Buchmacher- und Totalisatorenangelegenheiten
- Sperrzeitregelungen für Spielhallen
- Sammlungen,- Lotterien und Glücksspiel
Geldwäsche
- Aufsichtsbehörde im Sinne des Geldwäschegesetzes