Überschwemmungsgebiete
Öffentliche Auslegungen
Öffentliche Auslegung für das Gewässer Schrote
Für das Gewässer Schrote vom Flusskilometer km 0+048 bis km 20+741 soll zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden.
Ab dem 25.04.2022 bis einschließlich 29.05.2022 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Überschwemmungsgebietskarten im Landesverwaltungsamt einzusehen.
Öffnungszeiten und weitere Standorte, an denen die Unterlagen ausgelegt sind, entnehmen Sie bitte unserer Pressemitteilung.
Ausgelegte Unterlagen sind:
- der Verordnungsentwurf
- Grenzen des Überschwemmungsgebietes: Auslegung Überschwemmungsgebiet Schrote
festgesetzte Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt
Hier finden Sie die in Sachsen-Anhalt rechtskräftigen Überschwemmungsgebiete.
Das sind:
- die durch Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiete
(§ 76 Abs. 2 WHG in Verbindung mit § 99 Abs. 1 WG LSA)
- die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete
(§ 76 Abs. 3 WHG in Verbindung mit § 100 Abs. 1 WG LSA)
- die als festgesetzt geltenden Überschwemmungsgebiete
(§ 99 Abs. 1 Satz 3 WG LSA).
Als interaktive Karte können diese hier aufgerufen werden.
Ausführliche Hinweise zur Verwendung der interaktiven Karte und ihrer Funktionen finden Sie hier.