Jagdrecht in Deutschland
Das Jagdrecht ist in Deutschland mit der Pflicht zur Hege verbunden. Das Ziel besteht darin, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, der an die landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasst ist. Die Lebensgrundlagen des Wildbestandes sollen gepflegt und gesichert werden. Die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sind dabei möglichst zu vermeiden.
Regulierung der Wildbestände
Wesentliches Instrument für die Regulierung der Wildbestände ist die Abschussplanung. Der Abschuss des Wildes ist so zu regulieren, dass die berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Die natürliche Verjüngung des Waldes sowie die Entwicklung der typischen Bodenvegetation sollen ohne Zaunschutz gegen Wildschäden möglich sein.
Das Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit übt als Obere Jagdbehörde die Fachaufsicht über die Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte aus.
Rechtsgrundlagen und weitere Informationen- alle unten aufgeführten PDF-Dateien sind nicht barrierefrei
- Bundesjagdgesetz
- Bundeswildschutzverordnung
- Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG LSA)
- Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes
- Ausführungsbestimmungen zum Landesjagdgesetz (AB-LJagdG)
- Jagdrecht Sachsen-Anhalt (Broschüre)
- Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten des Rehwildes
- Verordnung über das Verbot des Abschusses für den Iltis