Gewerbe-, Gaststätten- und Nichtraucherschutzrecht
Das Referat Wirtschaft des Landesverwaltungsamtes übt die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte, insbesondere in folgenden gewerberechtlichen Angelegenheiten aus:
- Gewerbeuntersagungen
- Bewachungsgewerbe
- Versteigerungsgewerbe
- Pfandleihgewerbe
- Reisegewerbe
- Gaststättenrecht
- Nichtraucherschutz
Außerdem entscheidet das Referat Wirtschaft auch über Widersprüche gegen Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte, die auf der Grundlage der Gewerbeordnung und deren Nebengesetze sowie dem Gaststätten- und Nichtraucherschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ergangen sind.
Ansprechpartner
Hartmut Ködelpeter
Tel.: +49 345 514-1196
E-Mail
Rechtsgrundlagen