Wirtschaft
Stefan Thomas
Referatsleiter
Sie erreichen das Referat postalisch:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Wirtschaft
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
oder
Telefon: +49 345 514-1544
E-Mail: stefan.thomas(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Aufgaben des Referates
Das Referat Wirtschaft ist zuständig für folgenden Aufgaben:
- Wirtschaftsförderung
- Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
- Trassenänderungsverfahren für überregionale touristische Radrouten
- Prädikatisierung von Kur- und Erholungsorten in Sachsen-Anhalt
- Gewerbe, Handel und Handwerk
- Schwarzarbeit
- Impressumsverstöße nach Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
- Preisangelegenheiten und Preisüberwachungsstelle
- Vergaberechtliche Kontrolle durch die Vergabekammern
- Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A
Ausschreibung eines Kehrbezirks der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Derzeit sind keine Kehrbezirke ausgeschrieben.
Bezirksschornsteinfeger für den Raum Halle (Saale)
Öffentliche Bekanntmachung über die Bestellungen zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für nachfolgend aufgeführten Kehrbezirk gemäß § 10 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Stadt Halle Nr. 15
Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 04.04.2024 für den Kehrbezirk Stadt Halle Nr. 15 Herr Alexander Blech zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.
Der Kehrbezirk umfasst Teile der Stadt Halle (Saale) sowie Ortsteile der Stadt Landsberg (Saalekreis) und ist städtisch strukturiert.
Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.05.2024 bis zum 30.04.2031 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).
Bezirksschornsteinfeger für den Altmarkkreis-Salzwedel
Öffentliche Bekanntmachung über die Bestellungen zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für nachfolgend aufgeführten Kehrbezirk gemäß § 10 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Altmarkkreis Salzwedel Nr. 07
Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 05.03.2024 für den Kehrbezirk Altmarkkreis Salzwedel Nr. 07 Herr Christian Plettner zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.
Der Kehrbezirk umfasst Ortsteile der Städte Salzwedel und Kalbe (Milde) sowie Gemeinden und Ortsteile der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf und ist überwiegend ländlich strukturiert.
Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2031 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).
Bezirksschornsteinfeger für den Altmarkkreis-Salzwedel
Öffentliche Bekanntmachung über die Bestellungen zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für nachfolgend aufgeführten Kehrbezirk gemäß § 10 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Altmarkkreis Salzwedel Nr. 06
Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 05.03.2024 für den Kehrbezirk Altmarkkreis Salzwedel Nr. 06 Herr Pierre Niebel zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.
Der Kehrbezirk umfasst Teile der Stadt Kalbe (Milde), Ortsteile der Stadt Kalbe (Milde), Gemeinden und Ortsteile der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf sowie Ortsteile der Stadt Klötze und ist überwiegend ländlich strukturiert.
Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2031 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).
Bezirksschornsteinfeger für den Landkreis Mansfeld-Südharz
Öffentliche Bekanntmachung über die Bestellungen zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für nachfolgend aufgeführten Kehrbezirk gemäß § 10 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Mansfeld-Südharz Nr. 13
Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 05.03.2024 für den Kehrbezirk Mansfeld-Südharz Nr. 13 Herr Matthias Zuleger zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.
Der Kehrbezirk umfasst Teile der Stadt Eisleben, sowie Ortsteile Des Seegebietes Mansfelder Land und ist überwiegend kleinstädtisch und ländlich strukturiert.
Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2031 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).
Bezirksschornsteinfeger für den Raum Halle (Saale)
Öffentliche Bekanntmachung über die Bestellungen zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für nachfolgend aufgeführten Kehrbezirk gemäß § 10 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Stadt Halle Nr. 16
Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 26.02.2024 für den Kehrbezirk Stadt Halle Nr. 16 Herr Florian Kaufmann zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.
Der Kehrbezirk umfasst Teile der Stadt Halle/Saale und ist städtisch strukturiert.
Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2031 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).
Bezirksschornsteinfeger für den Landkreis Jerichower Land
Öffentliche Bekanntmachung über die Bestellungen zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für nachfolgend aufgeführten Kehrbezirk gemäß § 10 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Landkreis Jerichower Land Nr. 02
Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 08.02.2024 für den Kehrbezirk Jerichower Land Nr. 02 Herr Norbert Krüger zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.
Der Kehrbezirk umfasst die Stadt Genthin, Ortsteile der Stadt Genthin sowie Ortsteile der Stadt Jerichow und ist kleinstädtisch bis ländlich strukturiert.
Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.03.2024 bis zum 31.01.2031 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).
Bezirksschornsteinfeger für den Raum Halle (Saale)
Öffentliche Bekanntmachung über die Bestellungen zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für nachfolgend aufgeführten Kehrbezirk gemäß § 10 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Stadt Halle Nr. 20
Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 24.11.2023 für den Kehrbezirk Stadt Halle Nr. 20 Herr Jens-Peter Fincke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.
Der Kehrbezirk umfasst Teile der Stadt Halle/Saale und ist überwiegend städtisch strukturiert.
Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).
Bezirksschornsteinfeger für den Landkreis Jerichower Land
Öffentliche Bekanntmachung über die Bestellungen zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für nachfolgend aufgeführten Kehrbezirk gemäß § 10 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Jerichower Land Nr. 08
Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 01.12.2023 für den Kehrbezirk Landkreis Jerichower Land Nr. 08 Herr Andreas Pomplun zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.
Der Bezirk umfasst den Ortsteil Gerwisch der Gemeinde Biederitz, den Ortsteil Wörmlitz der Gemeinde Möckern, die Gemeinde Möser mit einzelnen Ortsteilen sowie Straßenzüge der Stadt Burg und ist überwiegend ländlich strukturiert.
Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).
Bezirksschornsteinfeger für den Landkreis Stendal
Öffentliche Bekanntmachung über die Bestellungen zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für nachfolgend aufgeführten Kehrbezirk gemäß § 10 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Landkreis Stendal Nr. 05
Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 28.11.2023 für den Kehrbezirk Landkreis Stendal Nr. 05 Herr Bastian Reschke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.
Der Bezirk umfasst Ortsteile der Stadt Bismark (Altmark) und der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck sowie Straßenzüge der Stadt Stendal und ist überwiegend ländlich strukturiert.
Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).