Fluglärmbeschwerden
Um Beeinträchtigungen in der Wohnqualität durch den Luftverkehr zu minimieren, wird der Flugbetrieb grundsätzlich unter Lärmgesichtspunkten optimiert. Es werden unter anderem folgende Maßnahmen praktiziert:
- Freiwillige, erweiterte Betriebszeiteneinschränkungen für die Ruhezeiten,
- Lärmabhängige Landeentgelte,
- Geräuschoptimierte Platzrunden (standardisierte An- und Abflugverfahren).
Wohin kann ich mich als Betroffene/-r wenden?
Fluglärm von Luftverkehrsstandorten/Flugplätzen innerhalb Sachsen-Anhalts
Das Landesverwaltungsamt als Obere Luftfahrtbehörde ist die zuständige Behörde im Hinblick auf Fluglärmbelästigungen, die durch Luftfahrzeuge von Luftverkehrsstandorten innerhalb Sachsen-Anhalts begründet sind.
Fluglärmbeschwerden sind schriftlich als Anzeige_von_Fluglärm zu richten an:
- Landesverwaltungsamt, Referat 307, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Per Fax unter 0345-514 1829 oder
- Per E-Mail
Fluglärm vom Flughafen Leipzig/Halle
Durch die geografische Lage des Flughafens Leipzig/Halle steht das Ministerium für Infrastruktur und Digitales (Oberste Landesluftfahrtbehörde) ausschließlich betroffenen Anwohnern aus Sachsen-Anhalt* als Ansprechpartner zur Verfügung.
Fluglärmbeschwerden richten Sie bitte an luftverkehr-mid(at)sachsen-anhalt.de.
*Für Anwohner des Freistaates Sachsen ist die Landesregierung Sachsen, hier das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, für sämtliche Fluglärmbeschwerden sowie diesbezügliche Luftsicherheits- sowie Luftverkehrsbelange des Flughafens zuständig.