Luftsicherheitsgebühr
Das Landesverwaltungsamt hat als zuständige Luftsicherheitsbehörde auf der Grundlage der vorgelegten Konzepte zum geplanten Flugverkehr und unter Berücksichtigung der zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Flughafenbetreibergesellschaft geschlossenen Verträge eine Luftsicherheitsgebühr für den Verkehrsflughafen Magdeburg/Cochstedt in Höhe von 10,00 Euro festgesetzt. Diese Luftsicherheitsgebühr gilt seit dem 01.01.2014 bis auf weiteres.