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Luftsicherheitsgebühr

Das Landesverwaltungsamt hat als zuständige Luftsicherheitsbehörde auf der Grundlage der vorgelegten Konzepte zum geplanten Flugverkehr und unter Berücksichtigung der zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Flughafenbetreibergesellschaft geschlossenen Verträge eine Luftsicherheitsgebühr für den Verkehrsflughafen Magdeburg/Cochstedt in Höhe von 10,00 Euro festgesetzt. Diese Luftsicherheitsgebühr gilt seit dem 01.01.2014 bis auf weiteres.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)