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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

BKrFQG

Das Landesverwaltungsamt ist für die Anerkennung von Ausbildungsstätten im Sinne des § 7 Abs. 2 BKrFQG und deren Überwachung im Land Sachsen-Anhalt zuständig.

Um als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt zu werden, sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Darstellung des Ausbildungsprogramms, 
  • Unterrichtsplan (Aufstellung des Stoffplans auf die einzelnen Unterrichtseinheiten), aus dem sich auch die Aufteilung zwischen theoretischen und praktischen Schulungseinheiten ergibt,
  • Angaben über die Ausbilder (Zahl, Qualifikation, Tätigkeitsbereich, Nachweis ihrer didaktischen und pädagogischen Kenntnisse),
  • Anschrift und Kurzbeschreibung des Unterrichtsortes (Theorie und Praxis),
  • Übersendung eines Grundrisses der Unterrichts- (mit Mobiliar - Tische und Stühle), Neben- und Funktionsräume (Angabe der Größe in qm; Höhe in m),
  • Foto der Räumlichkeiten,
  • Nutzungsvereinbarung zu den angemieteten Räumen,
  • Angabe, welches Lehrmaterial eingesetzt wird, und ggf. Zuordnung zu den einzelnen Kursinhalten,
  • Angaben zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln (incl. technischer Ausstattung),
  • Angaben über die einzusetzenden Ausbildungsfahrzeuge (Anzahl, Typ, Baujahr) und Kopie der Mietverträge, wenn sich die Fahrzeuge nicht im Besitz des Antragsstellers befinden,
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (nur im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation),
  • Vorgesehene Teilnehmerzahl (Unterscheidung nach theoretischen und praktischen Abschnitten).

Fahrlehrerprüfungsausschuss

Im Landesverwaltungsamt ist die Geschäftsstelle des Fahrlehrerprüfungsausschusses des Landes Sachsen-Anhalt ansässig.

Aufsicht über die Kfz-Überwachungsorganisationen

Dem Landesverwaltungsamt obliegt die Aufsicht der in Sachsen-Anhalt tätigen Kfz-Überwachungsorganisationen nach dem KfSachvG. Weiterhin ist es zuständig für die Anerkennung von Prüfingenieuren.

Ansprechpartner

Herr Althans

Telefon: +49 345 514-1927

E-Mail

 

Herr Langenhagen (Referent)

Telefon: +49 345 514-1863

E-Mail

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)