Mit ca. 1,1 Mio. Tonnen Siedlungsabfällen pro Jahr, die vor allem in den Haushalten Sachsen-Anhalts anfallen, wird in den nächsten Jahren gerechnet. Wie und wo sie fachgerecht entsorgt bzw. weiterverwendet werden können, ist im neuen Abfallwirtschaftsplan nachzulesen, den das LVwA für die nächsten 10 Jahre erarbeitet hat. Dieser ist in zwei sachliche Teilpläne gliedert:
• Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“
• Teilplan „Gefährliche Abfälle“
Die Teilplanentwürfe wurden vom 07.01.2025 bis 06.02.2025 für die Öffentlichkeit sowohl im Internet als auch vor Ort in den Räumlichkeiten des LVwA in Halle und in der Landeshauptstadt Magdeburg ausgelegt. Bis zum 21.02.2025 bestand die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den Planentwürfen mit fachlichen Hinweisen, Ergänzungen und Änderungsvorschlägen abzugeben.
Insgesamt haben 36 Beteiligte aus unterschiedlichen kommunalen Trägern und Landes-behörden, Vereinen und auch aus verschiedenen Wirtschaftsverbänden diese Möglichkeit genutzt und sich zu den Inhalten des Plans geäußert.
Nun müssen alle Stellungnahmen durch die verfahrensführende Behörde gesichtet, geprüft und abgewogen werden. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, können ihr Anliegen auch noch einmal im Rahmen eines Erörterungstermins direkt mit dem LVwA besprechen.
Nach Auswertung und Abwägung aller Stellungnahmen und Hinweise ist das Beteiligungs-verfahren abgeschlossen und es folgt die Erstellung der Endfassung des Abfallwirtschafts-planes.
Der fortgeschriebene Plan wird nach Fertigstellung der Öffentlichkeit bekanntgemacht und auch zur Einsichtnahme in den Räumlichkeiten des LVwA ausgelegt werden. Nach gegenwärtiger Planung wird das zum Ende des 1. Halbjahres 2025 erfolgen.
Hintergrund:
Abfallwirtschaftsplan
Der Abfallwirtschaftsplan prognostiziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle gewährleistet ist. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet der Plan die Grundlage für die Entsorgungsträger. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung.