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Größte Maßnahme des Verbandes Holthemme in Planung - Modernisierung der Verbandskläranlage in Wernigerode-Silstedt – Innovation im Sinne des Umweltschutzes

Mit einer gestern stattgefundenen ersten Beratungsrunde wurde der Grundstein gelegt für die Umsetzung des größten Modernisierungsprojekts des Wasser- und Abwasserverbandes „Holtemme-Bode“ (WAHB) der letzten Jahre.

Vertreter des WAHB, des beauftragten Planungsbüros, der unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz und des für das Förder-Verfahren zuständige Landesverwaltungsamtes stimmten alle weiteren notwendigen Schritte ab, die notwendig sind, um die beabsichtige Maßnahme erfolgreich umzusetzen.

Der WAHB beabsichtigt die Modernisierung seiner wichtigsten Verbandskläranlage in Wernigerode-Silstedt. Geplant ist die Errichtung einer Faulung*. Dadurch wird in erheblichem Umfang zusätzliches Klärgas erzeugt. Der Einsatz dieses Klärgases soll den Bezug von Strom aus dem externen Netz und teilweise auch von Wärme, die mittels fossiler Brennstoffe wie Erdgas gewonnen wird, erheblich vermindern.

Zudem beabsichtigt der WAV mit den geplanten investiven Maßnahmen, den Eintrag des Nährstoffs Phosphor in die Holtemme zu verringern.

„Insgesamt stellt diese Maßnahme eine große Innovation dar, die einerseits den Bezug fossiler Brennstoffe erheblich reduziert und andererseits die Umweltbelastung für die Holtemme senken soll.“, unterstreicht Verbandsgeschäftsführer Nikolai Witte die Bedeutung des Projektes. „Insgesamt schätzen wir die Investitionen auf rund 9 Mio. EUR. Damit handelt es sich um das finanziell umfangreichste Projekt unseres Verbandes seit vielen Jahren.“

Für diese Modernisierung der KA Silstedt will der WAHB noch im III. Quartal 2024 einen Fördermittelantrag stellen. Das Landesverwaltungsamt ist hierbei auch die Baufachverwaltung, welche u.a. die Wirtschaftlichkeit der Fördermaßnahmen zu prüfen hat. Antragsteller haben deswegen nach der einschlägigen Förderrichtlinie sich mit ihr vorab zu der Planung abzustimmen.

Die Mittel für solche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung bereitgestellt. Der Fördersatz beläuft sich auf 50 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben.

Die vorgesehenen Maßnahmen erfordern zudem u.a. eine Anpassung der wasserrechtlichen Einleiterlaubnis durch die zuständige untere Wasserbehörde.

Gernot Kruse, zuständiger Referatsleiter im Landesverwaltungsamt skizzierte dabei die weiteren erforderlichen Schritte:

„Im Rahmen der Antragstellung sind u.a. Angaben zu einer Klimaverträglichkeitsprüfung zu machen. Damit soll sichergestellt werden, dass die zu erwartenden klimatischen Veränderungen ausreichend berücksichtigt sind. Dazu gehört u.a. die Gefahr, dass es im Hochwasser- oder Sturzflutfall zu Beeinträchtigungen kommt.“

Die KA Silstedt befindet sich nahe der Holtemme, das Betriebsgelände wurde aufgeschüttet. Dieses Erfordernis einer vorherigen Betrachtung der Klimaverträglichkeit gab es in den früheren EU-Förderperioden so noch nicht.

Der Verbandsgeschäftsführer des WAHB, Herr Nikolai Witte, zeigte sich überzeugt, dass der Verband rechtzeitig bis zum Ablauf der Antragsfrist (30.09.2024) einen vollständigen Antrag bei der Bewilligungsbehörde (Landesverwaltungsamt, Referat Abwasser) einreichen wird.

Nach dem Zeitplan des WAHB sollen die eigentlichen Arbeiten zur Ausführung des beabsichtigten Fördervorhabens gegen Ende des II. Quartals 2025 beginnen. Gemäß dem Förderaufruf des Landesverwaltungsamtes müssen die geförderten Maßnahmen bis Ende Oktober 2027 abgerechnet sein.

Hintergrund:

Die Neufassung der europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie von April 2024 fordert von den Mitgliedsstaaten, dass der Gesamtenergieverbrauch der kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Abwasserlast von 10.000 Einwohnerwerten bis Ende 2045 vollständig aus erneuerbaren Quellen abgedeckt wird. Vor diesem Hintergrund der verpflichtenden Energieneutralität fördert das Land Sachsen-Anhalt entsprechende Anpassungsmaßnahmen, mit denen eine wesentlich verbesserte Energieeffizienz erreicht wird. 

Die Maßnahmen dienen aber nicht allein dem Klimaschutz, sondern können zugleich auch eine verbesserte Abwasserreinigung bewirken, z.B. bei der Modernisierung der Belüftung der biologischen Stufe einer Kläranlage. Damit bezwecken sie zugleich einen verbesserten Gewässerschutz.

Die Bereitstellung von Fördermitteln vermindert den Finanzierungsanteil aus Beiträgen und Gebühren. Die Maßnahmen zielen zudem darauf ab, die Kosten für den Bezug von fremder Energie zu senken. Diese Kosten dürften in kommenden Jahren wegen der zunehmenden finanziellen Belastung der fossilen Energieträger für die Betreiber der kommunalen Anlagen deutlich steigen.