Präsident Pleye: „Der ÖPNV ist wichtiger Bestandteil der Mobilität in Sachsen-Anhalt und trägt sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum wesentlich zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bei. Die Akzeptanz und die Nutzung des ÖPNV sind jedoch auch eng mit seiner Attraktivität verknüpft. Dazu zählen vor allem bedarfsgerechte Angebote, eine gute Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger und eine zuverlässige, effiziente Verkehrsanbindung. Um dies zu gewährleisten, sind kontinuierliche Investitionen unerlässlich – nicht nur in den Erhalt des ÖPNV, sondern vor allem auch in den Ausbau und die Modernisierung.“
Vielseitige ÖPNV-Investitionen: Ein Überblick über die Maßnahmen verdeutlicht die Bandbreite:
Für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr werden vom Land Sachsen-Anhalt zweckgebundene Zuweisungen, insbesondere für Fahrplan- und Tarifabstimmungen, für Investitionen in den Straßenpersonennahverkehr und für die Aufstellung der Nahverkehrspläne sowie Zuweisungen zur Finanzierung von Ausbildungsverkehrs nach §§ 8 und 9 des Gesetzes über den öffentlichen Personalverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2024 wurden den Landkreisen und kreisfreien Städten, denen die Aufgabenträgerschaft für den allgemeinen ÖPNV obliegt, etwa 55,85 Millionen Euro an Zuweisungen bewilligt. Mit diesen finanziellen Mitteln können die Kommunen den ÖPNV vor Ort weitestgehend nach eigenem Ermessen verbessern, wobei ein Anteil von 17,5 % investiv zu verwenden ist. Die Landesmittel wurden insbesondere für Linienerweiterungen und -verdichtungen sowie Verkehrskooperationen und -verbesserungen eingesetzt. Über diese Mittel hinaus hat das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 eine Sonderzuweisung in Höhe von 10 Millionen Euro an die Aufgabenträger ausgezahlt. Weiterhin wurden im Jahr 2024 insgesamt 31 Millionen Euro zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs an die Aufgabenträger ausgereicht.
Ausblick: Für das Jahr 2025 werden den Landkreisen und kreisfreien Städten Haushaltsmittel in folgenden Höhen vom Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt: etwa 56,86 Millionen Euro an Zuweisungen zur allgemeinen Finanzierung des Straßenpersonenverkehr, 10 Millionen Euro im Rahmen einer weiteren Sonderzuweisung sowie 31 Millionen Euro zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs.
Im Rahmen einer Projektförderung wird zudem die Naumburger Straßenbahn GmbH bis 2027 mit einer jährlichen Förderung unterstützt. Das Besondere daran: die Naumburger Straßenbahn GmbH, als Teil des ÖPNV, bewältigt den Straßenbahnverkehr ausschließlich mit historischen Fahrzeugen, die Fahrgastzahlen steigen jährlich.
Umfangreiche ÖPNV-Förderung:
Weiterhin wurden für ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen im Jahr 2024 insgesamt 56 Millionen Euro Fördermittel bewilligt, um beispielsweise Gleisanlagen, Haltestelleneinrichtungen, Gleichrichterunterwerke und moderne Fahrgastinformationssysteme zu errichten oder auszubauen. Noch vor 10 Jahren wurden im Vergleich dazu noch knapp 10 Millionen Euro Fördermittel für ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen bewilligt und etwa 9 Millionen Euro ausgezahlt.
Hierbei handelt es sich zum überwiegenden Teil um Bundesmittel, welche auf Grundlage des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, kurz GVFG) ausgereicht werden. Gefördert wird hiermit vor allem der Neubau der 2. Nord-Süd Verbindung der Straßenbahn in Magdeburg sowie das Stadtbahnprojekt Halle. Zum anderen setzen sich die Fördergelder aus Landesmitteln basierend auf § 8b Absatz 3 ÖPNVG LSA, etwa zur Kofinanzierung der Bundesvorhaben sowie sog. Regionalisierungsmitteln aus dem ÖPNV-Investitionsprogramm des Landes-Sachsen-Anhalt, z.B. zur Förderung des Neubaus des Straßenbahnbetriebshofes Nord sowie der Straßenbahnbeschaffung zusammen. Dabei sind die Mittel flexibel verwendbar. So verwendet die Landeshauptstadt Magdeburg etwa seit mehreren Jahren in erheblichen Umfang Mittel nach § 8 ÖPNVG LSA zum Wiederaufbau des Betriebshofes Nord, welcher in Folge des Hochwassers 2013 einen Totalschaden erlitten hatte.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Förderperiode 2014 – 2020
Im Rahmen der EU-Förderung über das Förderprogramm EFRE wurden in der zurückliegenden Periode (2014-2020) Maßnahmen, die zur Stärkung einer umwelt- und klimafreundlichen Mobilität beitragen, in verschiedenen Bereichen unterstützt. Neben der Förderung intelligenter Verkehrssysteme standen unter anderem der kombinierte Ladungsverkehr sowie alternative Antriebe im ÖPNV im Fokus. Dabei konnte die Anschaffung von insgesamt 43 neuen Bussen mit emissionsfreien oder emissionsarmen Antriebsarten bei verschiedenen Verkehrsunternehmen mit insgesamt etwa 2,9 Mio. € bezuschusst werden. Für weitere begleitende Maßnahmen, die ebenfalls dem ÖPNV zugutekommen, wurden insgesamt knapp 3,3 Millionen Euro bereitgestellt. So wurden beispielsweise moderne Fahrgastinformationssysteme errichtet sowie Projekte zur Digitalisierung für einen möglichst attraktiven und barrierefreien Zugang zum ÖPNV realisiert.
Präsident Pleye: „Dank der verschiedenen Förderprogramme konnten Kommunen und Verkehrsunternehmen eine Reihe an wichtigen Vorhaben ins Rollen bringen und damit die Attraktivität des ÖPNV für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort weiter steigern“, so Präsident Pleye. Die Fördermittel sind hier ein wichtiger Baustein – besonders in Zeiten finanzieller Einschränkungen und knapper kommunaler Haushaltsmittel. Mit der Millionen-Förderung stützt das Land die Investitionskraft der Kommunen und Maßnahmenträger, die hier einen essentiellen Beitrag zur Sicherung des ÖPNV-Angebots vor Ort leisten.“