Für die Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91 gibt es Grünes Licht vom Landesverwaltungsamt. Im Vorfeld hatten die beteiligten Kommunen mit dem Landesverwaltungsamt in zahlreichen Beratungen die rechtlich erforderlichen Weichen dafür gestellt.
„Damit ist die Handlungsfähigkeit des Zweckverbandes sichergestellt und die Ansiedlungsaktivitäten können beginnen. Ich wünsche allen Beteiligten viel Erfolg.“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, angesichts der Unterzeichnung des Bescheides.
Am 16.11.2023 teilte der Burgenlandkreis seine Absicht mit, gemeinsam mit den Städten Lützen, Hohenmölsen, Teuchern und Weißenfels ein Gebiet im Knotenpunkt der A9/B91 als interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet für die Ansiedlung von Mittel- und Großbetrieben zu entwickeln, zu planen, zu erschließen und zu betreiben.
Ziel ist die Ansiedlung gewerblicher und industrieller Produktionsstätten ressourcenbewusster Unternehmen, die eine fortschrittliche, energiesparende und klimabewusste Wertschöpfung realisieren. Dadurch soll zu einer Stärkung der regionalen Wirtschaft und zur Verstetigung des Wirtschaftswachstums, zur Schaffung und nachhaltigen Sicherung von Arbeitsplätzen sowie zur Entwicklung einer wirtschaftsnahen, technologieorientierten Ansiedlungsinfrastruktur beigetragen werden.
Nach entsprechenden Beratungen mit dem Landesverwaltungsamt beschlossen die beteiligten Kommunen, mit Ausnahme der Stadt Teuchern, die Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91“, der die genannten Aufgaben erfüllen soll. Der Zweckverband entsteht zum 16.05.2025.
Hintergrund:
Das Landesverwaltungsamt ist die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde für Zweckverbände, an denen mindestens ein Landkreis, hier der Burgenlandkreis, beteiligt ist.
Zur Bildung eines Zweckverbandes haben die Beteiligten eine Verbandssatzung zu vereinbaren. Das Landesverwaltungsamt hat die Verbandssatzung zu genehmigen und beides in seinem Amtsblatt bekannt zu machen. Darüber hinaus beruft das Landesverwaltungsamt den Zweckverband zu seiner ersten Sitzung ein.
Neben diesem gibt es in Sachsen-Anhalt nur einen vergleichbaren Zweckverband, welcher der Aufsicht des Landesverwaltungsamtes unterliegt und die Ansiedlung von mittelständigen und Großbetrieben zur Aufgabe hat. Hierbei handelt es sich um den Technologiepark Ostfalen mit Sitz in Barleben.