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Haushalt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld - Landesverwaltungsamt entscheidet über Widerspruch des Landkreises – Haushaltssperre auf 7,8 Mio. Euro festgesetzt

Das Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsicht hat über den Widerspruch des Landkreises Anhalt-Bitterfeld entschieden.

Das Landesverwaltungsamt hatte am 1. April 2025 von einer Beanstandung der Haushaltssatzung 2025 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld abgesehen und gleichzeitig eine haushaltswirtschaftliche Sperre angeordnet, um die finanzielle Stabilisierung des Landkreises zu unterstützen. Diese sollte sicherstellen, dass zur Reduzierung des Defizites im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (14,4 Mio. Euro) nur Auszahlungen - einschließlich der Personalauszahlungen - geleistet werden, zu deren Leistung der Landkreis Anhalt-Bitterfeld rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Weiterhin wurde das vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept, das der Stabilisierung der Haushaltslage dienen soll, durch das Landesverwaltungsamt beanstandet.

Gegen die angeordnete Haushaltssperre hatte der Landkreis Widerspruch eingelegt und die Aufhebung der Sperre beantragt. Die Obere Kommunalaufsicht hat sich intensiv mit dem Widerspruch auseinandergesetzt und im Ergebnis der Prüfung angeordnet, dass eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur Auszahlungen – einschließlich der Personalauszahlungen – geleistet werden, zu denen der Landkreis Anhalt-Bitterfeld rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind, bis eine Verbesserung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit um mindestens 7.773.100 Euro sichergestellt ist.

Zusammengefasst: Die haushaltswirtschaftliche Sperre konnte aufgrund der prekären Haushaltslage des Landkreises nicht vollständig aufgehoben, aber zumindest insoweit reduziert werden, dass diese nunmehr auf einen Betrag i. H. v. 7,8 Mio. Euro festgesetzt wurde. Dieser Betrag entspricht der vom Landkreis in diesem Jahr vorgesehenen Tilgungsleistungen für bestehende Investitionskredite nebst Zinsen.

Die Maßnahme ist notwendig, da der Haushalt 2025 mit einem erwarteten Fehlbetrag von rund 14,9 Millionen Euro geplant wurde. Die mittelfristige Finanzplanung weist zudem auf erhebliche Defizite in den Folgejahren hin, mit einem erwarteten negativen Finanzmittelbestand von bis zu 104 Millionen Euro im Jahr 2028.

Die Liquiditätskredite sollen von 99 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2025 auf 168 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2028 anwachsen, woraus eine sehr hohe Zinsbelastung für den Landkreis resultiert. Die Anordnung der Sperre ist daher eine wichtige Maßnahme, um die Haushaltsdisziplin zu sichern und die Handlungsfähigkeit des Landkreises zu gewährleisten.

Das Landesverwaltungsamt betont, dass diese Entscheidung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht und dazu beiträgt, die finanzielle Stabilität des Landkreises zu sichern, ohne die Erfüllung der Pflichtaufgaben zu gefährden. Die Sperre ist eine vorübergehende Maßnahme, die dazu dient, die Haushaltslage zu verbessern und die Grundlage für eine nachhaltige Haushaltsführung zu schaffen.

Eine seitens der kreisangehörigen Kommunen befürchtete Beibehaltung der Höhe der Kreisumlage war zu keiner Zeit Gegenstand der Prüfung. Auch mit der Haushaltssperre kann der Landkreis die Kreisumlage senken.

Das Landesverwaltungsamt wird die Entwicklung weiterhin aufmerksam verfolgen und steht im engen Austausch mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, um gemeinsam an einer soliden Finanzpolitik zu arbeiten.