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Denkmalpflegeförderung 2025: Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierung der Dorfkirche Dambeck, des Schlosses Kunrau und der St. Marienkirche in Gardelegen

Auch im Jahr 2025 können Denkmalschutzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Gleich drei Fördermittelbescheide gehen in den Altmarkkreis Salzwedel. Die evangelische Kirchengemeinde Dambeck erhält einen Sanierungszuschuss über rund 50.000 Euro für die Innenraumsanierung. Dabei werden u.a. Wandmalereien im Chor freigelegt.  

Zudem können die Sanierungsarbeiten am Schloss Kunrau fortgesetzt werden. Dafür werden vom Land rund 18.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Geld sollen die Rund- und die Turmtreppe instandgesetzt werden.

„Darüber hinaus erhält die evangelische Kirchengemeinde Gardelegen 500.000 Euro für Sanierungsarbeiten an der Kirche St. Marien in Gardelegen. Hier werden der Dachstuhl und das Dachtragewerk des Chores sowie des nördlichen Querhauses saniert.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.

Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.

Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:

  • das Kulturdenkmal oder das Vorhaben lässt sich den jeweiligen landespolitischen Schwerpunkten zuordnen;
  • die Zuwendung wird dafür verwendet, akute Gefahren (z.B. Einsturzgefahr) von dem Kulturdenkmal abzuwenden;
  • durch die Zuwendung wird eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglicht;
  • das Projekt hat Modellcharakter.

Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden.

Da hier alle Bedingungen erfüllt waren, konnten die Fördermittel bewilligt werden.

 

Hintergrund:

Insgesamt wurden 2024 vom Landesverwaltungsamt in 14 Förderprogrammen knapp 73,3 Mio.€ (2023: 25 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Insgesamt konnten 211 Anträge (2023: 174) genehmigt und damit Landesmittel in Höhe von rund 36,5 Mio. Euro (2023: 20 Mio. €uro) sowie Bundesmittel in Höhe von knapp 36,8 Mio. Euro (2023: 4,9 Mio. Euro) bewilligt werden. Hierdurch konnte eine Gesamtinvestition in die Kulturdenkmale in Höhe von gut 95,8 Mio. Euro (2023: 38 Mio. Euro) generiert werden.

Erstmalig in diesem Jahr konnten Vorhaben zum Erhalt der Industriekultur im Land Sachsen-Anhalt durch ein Landesprogramm flankiert werden. Hervorzuheben sind hier z.B. die Förderung des Absetzers 1022 „Gemini“ in Ferropolis, die Sanierung des Lokschuppens am Bahnbetriebswerk Labetz/Wittenberg durch den Förderverein Berlin-Anhaltische Eisenbahn e.V., die weitere Instandsetzung und Sanierung des Studiokinos Magdeburg, die Sanierung des Bahnhofes Magdeburg-Neustadt oder die Sanierung des Daches der Fabrikhalle „Alte Schmiede“ in Dessau durch das Triebwagenmuseum Halle e.V..

Insgesamt wurden im Landesprogramm Industriekultur hierfür über 3,5 Mio. Euro Landesmittel ausgereicht, wodurch Gesamtinvestitionen in Höhe von über 5,1 Mio.€ in diese Industriekulturdenkmale generiert werden konnten.

Private Denkmaleigentümer wurden bei 51 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 4,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 500.000 Euro gefördert, Vereine wurden bei weiteren 14 Einzelprojekten mit Landesmitteln in Höhe von über 2,1 Mio Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 750.000 Euro unterstützt und Stiftungen (etc.) mit weiteren 49 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 17,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von gut 30,6 Mio. Euro gestärkt.

„Denkmäler sind ein Teil der Identität einer Region, eines Landes.“, so Pleye weiter. „Ihr Erhalt muss uns allen eine Herzensangelegenheit sein. Natürlich stehen die Experten des Landesverwaltungsamtes den Eigentümern immer mit Rat und Tat zur Seite und dort, wo es möglich ist, unterstützen wir auch mit finanziellen Mitteln aus den verschiedenen Fördertöpfen. Auch wenn nicht sofort alles Wünschenswerte finanziert und getan werden kann, wichtig ist, zuallererst die Substanz zu erhalten, um dann Schritt für Schritt die notwendigen Arbeiten ausführen zu können. Wie viel schon im Land in alter Pracht wieder erstanden ist, kann jeder sehen, der mit offenen Augen durch unsere Städte und Dörfer geht.“