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Denkmalpflegeförderung 2025: Landesverwaltungsamt unterstützt Restaurierung des Arnstedtschen Epitaph im Magdeburger Dom

Auch im Jahr 2025 können Denkmalschutzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Der Förderverein Dom zu Magdeburg e.V. erhält einen Sanierungszuschuss über rund 60.000 Euro für die Restaurierung des Epitaphs des Domherrn zu Arnstedt. Damit können die Arbeiten am Grabmal fortgesetzt werden.

Das Arnstedtsche Epitaph ist das ehemals prachtvolle Grabmal des Domherren Friedrich von Arnstedt und seiner Familie im Magdeburger Dom. Im Krieg zerstört, müssen alle Statuen, Säulen und Verzierungen restauriert und wieder an ihrem ursprünglichen Platz befestigt werden.

Über 300 Bruchstücke des 1610 errichteten Epitaphs wurden nach der Zerstörung sofort gesichert und eingelagert. Das Epitaph soll wie ein mehrdimensionales Puzzle wieder zusammengesetzt werden. Eine klare Vorlage existiert nicht; es sind nur wenige alte Fotografien und Beschreibungen des Epitaphs aus Sandstein, Alabaster und Marmor bekannt.

„Die Restaurierungsarbeiten sind anspruchsvoll, da eine klare Vorlage außer einiger alter Fotografien und Beschreibungen keine Vorlage existiert. Das Epitaph soll wie ein mehrdimensionales Puzzle wieder zusammengesetzt werden. Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln die Restaurierung, die in Zusammenarbeit mit der Otto-von-Guericke-Universität umgesetzt wird, unterstützen können.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.

Dabei soll ein Sand-3D-Druckverfahren zum Einsatz kommen, welches fehlende Teile herstellen.

Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.

Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:

  • das Kulturdenkmal oder das Vorhaben lässt sich den jeweiligen landespolitischen Schwerpunkten zuordnen;
  • die Zuwendung wird dafür verwendet, akute Gefahren (z.B. Einsturzgefahr) von dem Kulturdenkmal abzuwenden;
  • durch die Zuwendung wird eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglicht;
  • das Projekt hat Modellcharakter.

Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden.

Da hier alle Bedingungen erfüllt waren, konnten die Fördermittel bewilligt werden.

 

Hintergrund:

1,65 Mio. Euro an Denkmalfördermittel gingen im vergangenen Jahr nach Magdeburg. Darunter eine bedeutende Maßnahme – der Bahnhof Magdeburg-Neustadt. Hier wurde die Sanierung des 1. Obergeschosses mit rund 700.000 Euro unterstützt. Ein weiteres Beispiel ist die Walloner Kirche St. Augustini zu Magdeburg. Hier wurde die denkmalgerechte Sanierung der Fassadenflächen in Angriff genommen, der erste Bauabschnitt wird mit 80.000 Euro finanziert.

Die übrigen rund 870.000. Euro flossen in weitere verschiedene Denkmalschutzmaßnahmen, die seitens privater Antragsteller, Vereinen, Kirchengemeinden oder Gebietskörperschaften beantragt worden waren.

Insgesamt wurden 2024 vom Landesverwaltungsamt in 14 Förderprogrammen knapp 73,3 Mio.€ (2023: 25 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Insgesamt konnten 211 Anträge (2023: 174) genehmigt und damit Landesmittel in Höhe von rund 36,5 Mio. Euro (2023: 20 Mio. €uro) sowie Bundesmittel in Höhe von knapp 36,8 Mio. Euro (2023: 4,9 Mio. Euro) bewilligt werden. Hierdurch konnte eine Gesamtinvestition in die Kulturdenkmale in Höhe von gut 95,8 Mio. Euro (2023: 38 Mio. Euro) generiert werden.

Private Denkmaleigentümer wurden bei 51 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 4,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 500.000 Euro gefördert, Vereine wurden bei weiteren 14 Einzelprojekten mit Landesmitteln in Höhe von über 2,1 Mio Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 750.000 Euro unterstützt und Stiftungen (etc.) mit weiteren 49 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 17,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von gut 30,6 Mio. Euro gestärkt.